Schlagwort: Telefonmarketing

Hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

4. Januar 2017

Seit 2004 gilt gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) das Verbot von Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung bzw. ge­gen­über sonstigen  Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung.

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, sind im Jahr 2016 dennoch über 125.000 Beschwerden und Anfragen zum Missbrauch von Rufnummern sowie zu unerlaubten Werbeanrufen eingegangen. Wegen unerlaubter Telefonwerbung wurden insgesamt Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro verhängt. Damit fiel der Gesamtbetrag an Geldbußen fast doppelt so hoch aus, wie im Vorjahr (rund 460.000 Euro).

In Fällen von Rufnummernmissbrauch und belästigender Telefonwerbung nutze die Agentur ihre Befugnisse konsequent aus, wie der Präsident der Behörde, Jochen Homann, mitteilt. Als wirksame Mittel stehen ihr dazu die Abschaltung von Rufnummern, die Verhängung von  Bußgeldern sowie das Verbot der Einziehung von Rechnungsbeträgen zur Verfügung.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, dass Verbraucher, die durch unerlaubte Werbeanrufe belästigt werden oder von Rufnummernmissbrauch betroffen sind, dies der Bundesnetzagentur melden, um entsprechende Ermittlungen zu ermöglichen.