Peter Schaar als UN-Sonderberichterstatter für Datenschutz
Ende März dieses Jahres hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Resolution angenommen, die die Ernennung eines in seiner Amtsausführung unabhängigen Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatheit vorsieht. Dieser soll einen jährlichen Bericht verfassen und darin unter anderem über Verstöße gegen das Recht auf Privatheit berichten, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen (UN-Zivilpakt) verbrieft ist. Außerdem soll der Sonderberichterstatter die internationale Debatte zu Fragen des Rechts auf Privatsphäre begleiten.
Medienberichten zufolge befindet sich unter den Bewerbern für den Posten des Sonderberichterstatters auch der vormalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar. Im Juni sollen die Wahlen für diesen Posten stattfinden.