Resonanz zu den Änderungsvorschlägen der EU-Datenschutzgrundverordnung

11. Januar 2013

Wie angekündigt, wurden die Änderungsvorschläge für die EU-Datenschutzgrundverordnung am gestrigen Tage von dem zuständigen Berichterstatter des EU-Parlamentsausschusses Jan Philipp Albrecht offiziell vorgestellt. Diese fanden in den Medien geteilte Zustimmung.

Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Schaar stellen die vorgeschlagen Änderungen eine deutliche Verbesserung gegenüber des vorherigen Entwurfes der EU-Kommission dar. Positiv sei insbesondere, dass die unabhängige Stellung der Datenschutzbehörden und die Möglichkeiten zum koordinierten Vorgehen gegen Datenschutzverletzungen verbessert werden. Auch EU-Justizkommissarion Reding äußerte sich angetan.

Kritik brachte jedoch die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights vor, da noch immer Ausnahmeregelungen für die Verarbeitung von Daten ohne Kenntnis und vorherige Zustimmung der Betroffenen in dem Papier enthalten seien. Die Regelungsvorschläge wurden auch seitens des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) als “nachbesserungsbedürftig” und “rückständig” kritisiert.  Viele Vorschläge seien zum einen mit der modernen Unternehmenspraxis kaum vereinbar und zum anderen sei eine Rechtsunsicherheit bei Einwilligungserklärungen absehbar. Nach Ansicht des Vorstandes des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen sind die Nachbesserungen zwar wichtig, “gehen aber nicht weit genug”.

Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung wird nicht vor 2014 erwartet.