BfDI: Über 100.000 Kontenabrufersuchen beim Bundeszentralamt für Steuern

9. Dezember 2013

Nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar sind im Jahr 2013 die Kontenabrufersuchen deutscher Behörden deutlich –  von insgesamt 72.578  auf 102.416 Kontenabrufersuchen bis Ende September 2013 – angestiegen. Dies sei bereits heute ein Anstieg von über 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

“Das Kontenabrufverfahren wurde 2002 mit der Begründung eingeführt, die Finanzströme des Terrorismus aufzudecken. Hierfür wurde eine zentrale Abrufmöglichkeit für die Daten aller Konteninhaber in Deutschland eingerichtet. In den Folgejahren wurden die Befugnisse zum Abruf stark ausgeweitet: Finanzämter, Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher und viele andere Behörden nutzen inzwischen das Abrufverfahren. Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus diente – wie wir jetzt wissen – als eine Art Türöffner zu den Kontodaten. Wie Prüfungen der Aufsichtsbehörden ergeben haben, fehlen oftmals sogar die Begründungen für den konkreten Abruf und Benachrichtigungen der Betroffenen unterbleiben. Ich sehe den Gesetzgeber in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen.” so Schaar.

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