Bundestag-Ausschuss diskutiert neue Facebook-Bedingungen

29. Januar 2015

Am 30. Januar treten Facebooks neue Nutzungsbedingungen in Kraft. Neben der Möglichkeit für Mitglieder, genauer festzulegen, wer ihre Einträge ansehen kann oder herauszufinden, warum ihnen bestimmte Werbung zugespielt wird, ermöglichen die neuen AGB aber auch eine detailliertere Verfolgung des Nutzerverhaltens. Der Rechtsausschuss des Bundestages diskutierte daher gestern mit Richard Allan, dem für Europa zuständige Policy Director des Unternehmens, über die geplanten Änderungen.

Sowohl Abgeordnete als auch Datenschützer kritisierten das Online-Netzwerk: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar erklärte, es sei unklar, ob aus den Daten Nutzerprofile gebildet würden und ob die Weiternutzung als Einwilligung ausreiche. Vor allem sei Facebook auch nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gelte.

Die Vorsitzende des Ausschusses, Renate Künast, warf dem Unternehmen mangelnde Offenheit vor. Noch immer sei unklar, welche Daten Facebook eigentlich zu welchem Zweck sammelt, nutzt und auswertet.

Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln automatisch zu, ohne dass ein Widerspruch überhaupt möglich ist. Die einzige Alternive, die Nutzern bleibt, die sich mit den Änderungen nicht einverstanden zeigen wollen, ist, sich komplett abzumelden. Diesen Punkt kritisierte der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber (SPD): In einem Brief an das Netzwerk bemängelte er, viele Aussagen seien nicht konkret genug.

Leider konnten die Abgeordneten und Datenschützer jedoch gestern kein Einlenken von Facebook erreichen, es wurden in der Sitzung keine Änderungen seitens Facebook angekündigt.