Schlagwort: Nutzerdatenschutz

Telegram führt Nutzerumfrage zum Datenschutz durch

31. August 2022

Die Messenger-App Telegram befragt aktuell seine Nutzerinnen und Nutzer zum Datenschutz. Konkret geht es darum, “wie die Daten der deutschen Telegram-Nutzer mit den deutschen Behörden, einschließlich der deutschen Polizei (BKA), geteilt werden können (oder nicht).” Weiter heißt es: “Wir führen diese Abstimmung durch, um herauszufinden, ob unsere deutschen Nutzer unsere aktuelle Datenschutzerklärung unterstützen oder ob sie die Zahl der Fälle, in denen Telegram potenziell Daten an Behörden weitergeben kann, verringern oder erhöhen möchten. Wir stellen drei Optionen zur Wahl.
OPTION 1: Keine Änderungen. IP-Adressen und Telefonnummern von Terrorverdächtigen darf Telegram weiterhin nur aufgrund einer Gerichtsentscheidung weitergeben. Diese Option ist bereits in der aktuellen Datenschutzerklärung von Telegram enthalten.
OPTION 2: Auf Anfrage der deutschen Polizeibehörden darf Telegram IP-Adressen und Telefonnummern von Verdächtigen schwerer Straftaten offenlegen, auch wenn diese nicht durch eine Gerichtsentscheidung gestützt ist. Diese Option wäre, sofern sie Zustimmung findet, komplett neu für Telegram und erfordert deswegen eine Änderung unserer Datenschutzerklärung für Nutzer aus Deutschland.
OPTION 3: Unter keinen Umständen darf Telegram Nutzerinformationen weitergeben, inkl. IP-Adressen und Telefonnummern von Terrorverdächtigen. Wenn diese Option unterstützt wird, ändert Telegram seine Datenstruktur und die Datenschutzerklärung für Nutzer aus Deutschland.

Die Aktion folgt nach Aufforderungen des Bundesinnenministeriums, das eine engere Zusammenarbeit mit Telegram wünscht. Grund dafür ist, dass sich Telegram in den letzten Jahren als Plattform für Menschen mit extremistischem Gedankengut etabliert hatte. Auf Telegram soll es u.a. zu Gewalt- und Mordaufrufen gegen Personen gekommen sein, die Betreiber von Telegram würden illegale Inhalte kaum löschen.

Telegram hat seinen Sitz in Dubai, in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dies hatte für die Bundesregierung in zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram zu Problemen geführt, die Bußgeldbescheide zustellen zu können.

Welche Folgen Telegram aus der Umfrage ziehen will, bleibt zunächst offen. Denn auch gegen den Willen seiner Nutzer ist Telegram durch seine Nutzung in Deutschland den deutschen Datenschutzgesetzen unterworfen.

Google Maps: Neuer Inkognito-Modus u.a.

9. Mai 2019

Die Datenschutzoffensive (wir berichteten) des Suchmaschinenriesen geht weiter.

Im Google-Browser Chrome können Nutzer schon seit Jahren im Inkognito-Modus surfen. Infolgedessen werden die besuchten Webseiten und Cookies nicht gespeichert. Die Navigations-App Google Maps bekommt nun auch einen privaten Modus, wie Google in einem Blogbeitrag schreibt. Es ist nicht die einzige Neuerung.

Künftig können Nutzer die Speicherung von Aktivitätsdaten bei Google Maps vorübergehend aussetzen. Dazu müssen sie in den neuen Inkognito-Modus wechseln. Bisher war das nur über einen Umweg über die Privatsphäre-Einstellungen im Google-Konto möglich.
Auch im Fall von Google Maps bedeutet ein Inkognito-Modus, dass Google keine Daten über die vom Nutzer gesuchten Orte oder Routen speichert. Der Standortverlauf des Nutzers, also seine Bewegungsdaten und Aufenthaltsorte, bleiben vor Google verborgen.

Zudem ermöglicht Google jetzt in allen seinen wichtigen Anwendungen einen direkten Zugang zum Google-Account. Nach einem Klick auf das platzierte Profilbild sollen Nutzer einfacher sehen können, welche Informationen sie mit Google teilen. Auch ein schnelles Navigieren zu den mit An-/Aus-Schaltern zu kontrollierenden Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen soll künftig gewährleistet werden.

Google-Nutzerdaten künftig automatisch löschbar

3. Mai 2019

Google-Nutzer können ihre Daten über besuchte Websites und Aufenthaltsorte künftig automatisch löschen lassen.

“Wir arbeiten daran, Ihre Daten privat und sicher zu speichern”, versichert Google. “Wir haben das Feedback bekommen, dass sich Nutzer einen einfachen Weg wünschen, Daten zu verwalten oder zu löschen.”
Die Funktion soll in den kommenden Wochen verfügbar sein.

Informationen zu gesuchten Inhalten und Orten werden je nach Nutzereinstellung alle drei Monate oder alle 18 Monate bereinigt, teilte Google auf seinem Blog mit.

Bei Google sammeln sich allerdings noch diverse andere Daten an. Der Internetkonzern machte in dem Blogeintrag keine Angaben dazu, ob man künftig auch andere Datenkategorien mit einem Verfallsdatum versehen können wird.

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Facebook: Freier Zugriff auf Nutzerdaten durch ausgesuchte Partnerunternehmen

12. Juni 2018

Ausgesuchte Partnerunternehmen von Facebook besaßen nach Informationen des Wall Street Journals auch über das Jahr 2015 hinaus den Zugriff auf Nutzerdaten, obwohl die Nutzer davon nicht in Kenntnis gesetzt worden waren.

Laut dem Wallstreet Journal soll Facebook eine sog. Whitelist geführt haben. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen von Facebook mit Unternehmen über die Weitergabe von Nutzerdaten. Gegenstand der Weitergabe sollen danach die Nutzerdaten in Bezug auf die Facebook-Freunde eines Nutzers sein. 

Die Existenz der Whitelist widerspricht der Sperrung des unbeschränkten Zugriffs auf Nutzerdaten. Die Weitergabe von Nutzerdaten hatte Facebook bereits im Jahr 2014 gesperrt, wobei eine Übergangsfrist bis Mai 2015 vereinbart wurde. Mit Ablauf der Übergangsfrist sollte eine Weitergabe von Nutzerdaten nur noch mit Einwilligung des Nutzers zulässig sein. Eine Weitergabe ohne Kenntnis des Nutzers sollte im Anschluss nicht mehr möglich sein.

Facebook selbst begründet den fortwährenden freien Zugang bestimmter Unternehmen damit, dass es sich dabei nur um eine geringe Anzahl handeln soll. Zusätzlich argumentiert Facebook, dass die Übergangsfrist zu kurz bemessen gewesen sei für eine Umstellung betroffener Projekte.

Ungeklärt ist bis zum jetzigen Zeitpunkt, ob weiterhin ein freier Zugang für ausgewählte Unternehmen besteht. Ebenso unbekannt ist die Anzahl der Unternehmen auf der sog. Whitelist.

Diebstahl bei Ernährungs-App

6. April 2018

Hacker sollen in großem Maße Nutzerdaten bei der Anwendung MyFitnessPal gestohlen haben.

Der Diebstahl der Daten soll nach einer Erklärung von Under Armour bereits im Februar 2018 erfolgt sein, jedoch erst am 25.03.2018 bemerkt worden sein. Das Unternehmen Under Armour hatte die Anwendung MyFitnessPal vor mehreren Jahren für 475.000.000 Dollar gekauft.

Nach Informationen des Unternehmens erlangten die Hacker die Nutzernamen sowie E-Mail-Adressen und Passwörter von 150.000.000 Nutzern der Anwendung. Dagegen sollen die Bezahlinformationen der Nutzer nicht betroffen sein, da diese getrennt und nicht an gleicher Stelle aufbewahrt werden.

Um seine Nutzer zu informieren, hat das Unternehmen bereits den Kontakt zu seinen betroffenen Nutzer per E-Mail aufgenommen.

Das Unternehmen rät seinen Nutzern zudem dazu, dass sie ihre Passwörter ändern.

 

LG Berlin: Facebook verstößt gegen das Datenschutzrecht

13. Februar 2018

Das Landgericht Berlin hat in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung vom 16.01.2018 (Az. 16 O 341/15) Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Facebook für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Aus den Entscheidungsgründen geht insbesondere hervor, dass die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung in weiten Teilen unwirksam ist. So rügt die entscheidende Kammer, dass bereits die Kenntnisnahme durch Nutzer nicht gewährleistet ist.  Des Weiteren sei unter anderem auch eine Klarnamenklausel, mit der sich Nutzer verpflichten, ausschließlich ihre echten Namen und Daten zu verwenden, unwirksam. Zur Begründung führt die Kammer an, dass die Nutzer hierdurch der Verwendung dieser persönlichen Daten versteckt zustimmen müssen. Darüber hinaus kritisierte das Landgericht Berlin auch die Voreinstellungen innerhalb der mobilen App, wonach der Ortungsdienst bereits aktiviert wird und Chat-Partner dadurch der jeweilige Aufenthaltsort mitgeteilt wird.

Nicht durchsetzen konnte sich der Kläger dagegen mit seinem Antrag, die Werbeaussage “Facebook ist kostenlos” verbieten zu lassen. In der Klagebegründung führte der vzbv hierzu aus, dass die Nutzer mit ihren Daten bezahlen würden. Dieser Einschätzung ist die Kammer nicht gefolgt, da immaterielle Gegenleistungen nicht als Kosten anzusehen sind.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Facebook bereits Berufung eingelegt hat. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung, soweit die Klage abgewiesen wurde, beim Kammergericht einzulegen.

Datenschutzbeauftragte beklagt digitale Sorglosigkeit

8. Februar 2018

Am 06.02.2018 fand der diesjährige Safer Internet Day statt, der für gesteigerte Sicherheit im Internet steht.

Im Rahmen des diesjährigen Safer Internet Day äußerte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte mahnende Worte in Bezug auf die Preisgabe persönlicher Daten.

Nach der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, Barbara Thiel, handeln die Nutzer zu sorglos bei der Preisgabe dieser Daten. Bei der Nutzung sozialer Netzwerke sei einer großen Zahl der Nutzer die Reichweite und der Umfang an preisgegebenen personenbezogenen Daten nicht im Bewusstsein. Eine identische Sorglosigkeit existiere auch im Bereich des Online-Shopping.

Thiel fordert eine Aufklärung bereits in einem frühen Zeitpunkt der Entwicklung, um dieser Sorglosigkeit entgegenzuwirken. So soll laut Thiel im Schulunterricht ein obligatorisches Fach eingeführt werden, dass den Erwerb von Medienkompetenz zum Gegenstand hat. Dieses soll bereits jungen Nutzern verdeutlichen, was mit ihren Daten bei der Preisgabe in sozialen Medien oder dem Online-Shopping passiert.

Zum gleichen Zweck bietet die Landesmedienanstalt Hannover anlässlich des Safer Internet Day eine Selbsthilfeplattform an (Juuport).

Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten gegen Google hat Bestand

26. Januar 2018

Ein von Google angestrengtes Verfahren vor dem VG Hamburg bleibt ohne Erfolg. Die beanstandete Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar hat Bestand.

Der Konzern hatte sich gegen eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten gewendet, die Googles Verhalten bei der Sammlung von Nutzerdaten betraf. Sie sollte gewährleisten, dass der Datenschutz, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern, beachtet wird. Kritisiert wurde insbesondere, dass Google seine Nutzer nicht über die Zwecke der Verwendung informierte. Zusätzlich wurde kritisiert, dass umfassende Profile der Nutzer erstellt wurden, ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Zusammenführung der Daten aufzuweisen. Schließlich bemängelte er, dass eine Speicherdauer der Daten nicht geregelt sei. Insgesamt sah der Hamburger Datenschutzbeauftragte in diesen Maßnahmen von Google tiefgreifende Eingriffe in die schutzwürdigen Interessen betroffener Nutzer.

Der Datenschutzbeauftrage Caspar kam dabei zum selben Ergebnis wie die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten. Anlass der Untersuchung durch die Artikel-29-Gruppe war die Änderung der Datenschutzerklärung von Google im Jahr 2012.

Zwar nutzte Google die möglichen Rechtsmittel gegen die Anordnung, jedoch suchte der Konzern gleichzeitig mit den beteiligten Aufsichtsbehörden einen Konsens, um die bemängelten Punkte zu beheben. Mittlerweile erfolgte laut Johannes Caspar eine Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden, sodass das Verfahren vor dem VG Hamburg nun eingestellt werden konnte. Damit hat die Anordnung nun rechtskräftig Bestand.

Laut Caspar wurde ein Zeichen gesetzt, für die Stärkung von Transparenz und informationeller Selbstbestimmung. Zudem merkte er an, dass zukünftig durch die DSGVO ein strikteres Koppelungsverbot gelten werde und so die Marktmacht globaler Anbieter noch stärker begrenzt werde.

 

Session-Replay – bestimmte Webseiten speichern jede Tastatureingabe

24. November 2017

Drei Forscher der US-amerikanischen Universität Princeton haben in einem Testverfahren versucht, herauszufinden, wie viele Webseiten die Technik „Session-Replay“ anwenden.
Mit dieser Technik lässt sich in Echtzeit erfassen und anschließend speichern, welche Eingaben der Webseiten-Besucher in Textfelder macht. So lassen sich auch Eingaben speichern, die ein Nutzer zwar gemacht, aber nicht abgesendet hat.

In dem Testverfahren wurden 50.000 hochfrequentierte Webseiten untersucht, mit dem Ergebnis, dass davon mindestens 485 ein oder mehrere Skripte einer der Anbieter von „Session-Replay“ anwenden. Die Forscher gehen jedoch davon aus, dass weit mehr Webseiten entsprechende Skripte einsetzen. Verursacht wird die Speicherung von Daten, die der Nutzer eigentlich nicht preisgeben will, insbesondere durch Fehler von Seiten der Webseiten-Anbieter, die die Skripte nicht ordnungsgemäß konfigurieren.

Darüber hinaus kritisieren die Forscher, dass einige Anbieter die über das „Session-Replay“ erlangten Daten nicht einmal verschlüsselten.
Nutzer, die sich einen Überblick über die Webseiten verschaffen wollen, können dies auf einer von den Forschern erstellten Liste tun.

NRW Justizminister will “Datenpreisschild” für Apps einführen

10. November 2017

NRWs Justizminister Peter Biesenbach fordert die Angabe eines “Datenpreises” für Apps. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch das NRW Justizministerium kritisieren, dass zwar ein Großteil der Apps kostenlos angeboten werde, den Verbrauchern jedoch in den meisten Fällen gar nicht bewusst sei, dass sie die App Anbieter mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten “bezahlen”. Insbesondere über Apps wie “Runtastic” oder auch “Whatsapp” stellen die User den Anbietern unzählige personenbezogene Daten, wie ihr Adressbuch, Kalender, Fotos, Chat-Verläufe, Bewegungsprofile oder Gesundheitsdaten zur Verfügung, äußert Biesenbach gegeüber der Rheinischen Post.

Biesenbach will die Anbieter daher zu mehr Transparenz zwingen. Verbraucher sollen ausdrücklich darüber aufgeklärt werden, welche ihrer Daten erhoben werden und insbesondere, an wen die Daten übermittelt werden. Dazu möchte er über eine Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erreichen. Entsprechende Gespräche mit seinen Amtskollegen in den übrigen Bundesländern fänden bereits statt.

In den meisten Fällen greifen die Apps auf deutlich mehr personenbezogene Daten zu, als eigentlich nötig wäre. So erfasst die App “Runtastic” je nach Konfiguration nicht nur die gelaufenen Strecken, sondern auch die Fotos des oder Adressbücher des jeweiligen Users. Mit den gesammelten Daten lassen sich umfassende Profile der App-User erstellen, die dann zu Werbezwecken weiterverkauft werden.

 

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