Fach-Tagung zur Datenschutz-Grundverordnung der EU in der IHK München

17. November 2015

Am 16.11. fand in der Münchener Industrie- und Handelskammer eine große Fachtagung mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung statt. Diskutiert wurden unter anderem die Veränderungen, die auf die Wirtschaft zukommen, der Stand der Trilog-Verhandlungen sowie – aus aktuellem Anlass – die Zukunft von Safe Harbour.

Die Kanzlei Kinast & Partner war mit zwei Rechtsanwälten vor Ort, um aktuelle Informationen einzuholen und sich an Diskussionen mit Entscheidungsträgern zu beteiligen. Insbesondere was die Zukunft des BDSG angeht, besteht noch große Unklarheit. Denkbar ist hier sowohl ein kompletter Wegfall des Gesetzes als auch ein weitgehendes Bestehenbleiben von wesentlichen Vorschriften bis hin zu einer Neufassung deutscher Regelungen. Insbesondere im Hinblick auf die Planbarkeit für deutsche Unternehmen erscheint diese bestehende Rechtsunsicherheit unbefriedigend. Das Bundesinnenministerium wird insoweit über die Zukunft dieser und andere Vorschriften entscheiden. Mehrere Redner ließen jedoch bereits durchblicken, dass Entscheidungen diesbezüglich wohl nicht vor der Bundestagswahl 2017 fallen dürften.

Da mit einer endgültigen Verabschiedung der Verordnung noch vor Weihnachten 2015 zu rechnen ist und dann – nach Übersetzung in alle Amtssprachen – ein Inkrafttreten für Anfang 2016 geplant ist, wird die Verordnung nach zwei Jahren Anfang 2018 Anwendung finden. Den politischen Entscheidungsträgern wird dann nur wenig Zeit verbleiben, um hier die richtigen Weichen zu stellen. Zudem muss dies in einer Zeit erfolgen, in der womöglich um eine Regierungsbildung gerungen wird.

Sofern Deutschland aufgrund von Öffnungsklauseln in der Verordnung eigene datenschutzrechtliche Traditionen beibehalten kann und will, wird also einiges an Anstrengungen nötig sein, um hier Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen.

Insgesamt werden auf die Wirtschaft weitaus größere Meldepflicht zukommen, die es in dieser Form in Deutschland bisher nicht gegeben hat. Seitens des Präsidenten des bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) wurde außerdem darauf hingewiesen, dass zukünftig kaum Ermessenspielraum hinsichtlich von Bußgeldern bestehen wird. Die bisher gelebte Praxis, dass Bußgelder nur in Ausnahmefällen verhängt werden, wird nach den neuen Vorschriften nicht mehr umsetzbar sein. Dies ist vor allem deshalb beachtlich, da zukünftig voraussichtlich bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes als Bußgeld herangezogen werden kann.

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die neue Verordnung wohl trotz aller ungeklärten Fragen noch 2015 verabschiedet wird und sich die Wirtschaft mit nicht ganz klaren Vorschriften auf eine neue Rechtslage wird einstellen müssen.