Datenschutzbehörden ohne ausreichend Personal für die DS-GVO

6. April 2017

Vor der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai kommenden Jahres steigt bei den datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder der Bedarf an qualifiziertem Personal, denn Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche werden stark anwachsen.

Nach einer aktuellen Umfrage des Handelsblatts zeigt sich, dass insbesondere bei den Ländern nicht rechtzeitig genügend Personal zur Verfügung stehen wird, um die z. T. komplexen Neuerungen umzusetzen. Die Hälfte der betroffenen Behörden führt derzeit noch Verhandlungen über Haushaltserhöhungen, in einigen Bundesländern steht bereits fest, dass es dieses Jahr nicht mehr zu Neueinstellungen kommen kann (so in Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen und Thüringen).

Nach dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspars sei mithin zu befürchten, dass “die Kluft zwischen den rechtlichen Erwartungen, die der Gesetzgeber mit der neuen Regelung verfolgt, und der defizitären Ausstattungssituation noch viel größer wird, als sie bereits unter der gegenwärtigen Rechtslage ist“.

Etwas besser sieht die Personalsituation beim Bund aus. Nach Informationen der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff sind für ihre Behörde bereits 32 neue Stellen für die DS-GVO vorgesehen.