ePrivacy-Verordnung: Verlage wehren sich gegen Cookie-Banner im Browser
In Ergänzung zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wird 2018 die ePrivacy-Verordnung in Kraft treten. Dabei sollen nach dem mit der DSGVO eingeführten Privacy-by-Design-Grundsatz, die Cookie-Banner nach der EU-Kommission zukünftig nicht mehr auf jeder Website, sondern in den Browsern auftauchen. Privacy-by-Design soll die Berücksichtigung des Daten- bzw. des Persönlichkeitsrechtsschutzes bereits in der Phase der Technikentwicklung sicherstellen. Browser-Hersteller müssen demnach alle technischen Voreinstellungen Privatsphäre-freundlich ausgestalten. Damit erfolgt die Einwilligungserklärung der Nutzer zur Datenerhebung zukünftig zentral.
Deutschlands führende Verlage äußerten sich in einem offenen Brief an das EU Parlament kritisch gegenüber dieser neuen Regelung, denn sie befürchten damit keinen Zugriff mehr auf die für ihr Geschäft notwendigen Nutzerdaten zu haben. Zudem, so argumentieren u.a. die Zeit, die Süddeutsche und die F.A.Z., würden die neuen Regelungen die browsermarktführenden US-Internetkonzerne wie Google, Apple oder Microsoft weiterhin begünstigen. Diese bekämen noch mehr Einfluss auf den Nachrichtenkonsum der Verbraucher und auf das ob und wie der Zugriffsfreigabe von Verbraucherdaten gegenüber den Verlagen. Damit besteht zudem die Gefahr, dass der Nutzer die Kontrolle über seine Daten zunehmend verliert womit ein Verstoß gegen das datenschutzrechtliche Transparenzgebot vorliegt.
Darüber hinaus kann der Regelungsentwurf zu Lasten des digitalen Nachrichtengeschäftes dazu führen, dass kaum noch Nutzer dem Datentransfer zustimmen. Soweit die Verlage nicht mehr auf sogenannte Third-Party-Cookies zugreifen können, kann außerdem die Möglichkeit der Verlage, den Nutzern relevante Inhalte und Werbung anzuzeigen, und damit das Werbefinanzierungsmodell von Nachrichten, behindert werden.
Auch aus Datenschutzkreisen wird der neue Regelungsentwurf kritisiert. So monierten die Datenschützer der Artikel-29-Gruppe, dass mit dem neuen Regelungsentwurf der Einwilligungserklärung der Nutzer nach vorheriger Belehrung entgegen gewirkt werde. Die Datenschützer setzten sich dafür ein, unterschiedliche Tracking-Ziele gesondert freischalten zu lassen. Demnach würden z.B. die für Werbung genutzten Daten, von solchen Daten, die der Navigationsverbesserung auf Websites dienen, getrennt werden.