Google: Standort Tracking
Google-Nutzer können zwar die Funktion “Standortverlauf” deaktivieren, dennoch speichern einige Apps wie z.B. Google Maps und Google Weather personenbezogene Daten wie bspw. Geodaten des Nutzers. Weltweit sind mehr als zwei Milliarden Handys mit Android Betriebssystem und eine große Anzahl von iPhone-Nutzern betroffen.
Es werden aber auch durch automatische Updates der Google Weather App und Eingaben von Google Chrome Geodaten verarbeitet. Durch das Tracking kann Google das Nutzungsverhalten bzw. die Präferenzen der Nutzer nachverfolgen. Orientiert am Nutzungsverhalten kann Google individuell auf den Nutzer zugeschnittene Werbung (personalisierte Werbung) anzeigen. Der Vorteil für die werbenden Unternehmen liegt darin, dass die Wahrscheinlichkeit den Nutzer als Kunden zu gewinnen höher ist. Dementsprechend teurer ist auch der Werbeplatz.
In den USA nutzen die Strafverfolgungsbehörden die Geodaten, um den Standort von Verdächtigen einer Straftat zu ermitteln. Die Verdächtigen klagten und machten geltend, dass durch die Datenverarbeitung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliege. Dies erinnert an das Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2005 (Urteil vom 12.04.2005, Az.: 2 BvR 581/01), in dem der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied, dass bei der Verwendung von Instrumenten zur technischen Observation kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt.