EU-Verträge mit Microsoft werden datenschutzrechtlich untersucht
Zu Beginn der Woche teilte die EU-Datenschutzbehörde EDPS mit, dass nunmehr die Verträge der EU-Dienststellen mit Microsoft dahingehend untersucht werden, ob diese mit der DSGVO in Einklang zu bringen sind.
Auch die verschiedenen Institutionen der EU nutzen Microsofts Produkte und Dienstleistungen. Infolgedessen werden große Mengen an persönlichen Daten verarbeitet. Die EU-Datenschutzbehörde möchte deshalb in einem ersten Schritt alle eingesetzten Produkte und Dienstleistungen von Microsoft erfassen, um dann in einem nächsten Schritt die einzelnen vertraglichen Regelungen an den Maßstäben der DSGVO zu messen.
Nach der DSGVO sind Dienstleister selbst für den Datenschutz verantwortlich. “Allerdings bleiben die EU-Institutionen für Datenverarbeitungen in ihrem Namen verantwortlich, wenn sie auf Dienstleister zurückgreifen”, erklärte der stellvertretende EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski. “Sie sind darüber hinaus verpflichtet sicherzustellen, dass die vertraglichen Abmachungen den Regeln entsprechen.”
Die EU-Datenschutzbehörde nimmt Bezug auf die Untersuchung des niederländischen Justizministeriums im November 2018. Dabei sind beim Einsatz der Enterprise-Version von Microsoft Office in Behörden zahlreiche Verstöße gegen die DSGVO festgestellt worden. (wir berichteten)