HmbBfDI erlässt Bescheid gegen Clearview

20. August 2020

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Johannes Casper hat einen sogenannten “Auskunftsheranziehungsbescheid” gegen Clearview AI erlassen.

Weil das Unternehmen die bisher größte bekannte Gesichtsdatenbank mit Milliarden Fotos aus sozialen Netzwerken aufgebaut hat, die unter anderem von Privatpersonen aber auch bis zu 600 Behörden genutzt wurde, ist das US-Unternehmen seit Monaten in der Kritik.

Bereits im Februar wurde beim HmbBfDI eine Beschwerde gegen Clearview eingereicht. Der HmbBfDI hat daraufhin mehrfach Kontakt mit Clearview aufgenommen und versucht Informationen zum Geschäftsmodell sowie zu den Umständen, die der Beschwerde zugrunde liegen, zu erhalten. Diese Fragen wurden ausweislich der Pressemitteilung des HmbBfDI nicht zufriedenstellend beantwortet.

Clearview stellte sich auf den Standpunkt, dass die DSGVO auf die von Clearview betriebene Datenverarbeitung keine Anwendung finde, weshalb auch keine Pflicht zur Beantwortung der Fragen des HmbBfDI bestehe.

Dem widerspricht der HmbBfDI. Der Anwendungsbereich der DSGVO sei sehr wohl eröffnet und Clearview somit zur Auskunft verpflichtet. Aufgrund des nunmehr erlassenen Bescheids ist das US-Unternehmen verpflichtet bis Mitte September Auskunft zu erteilen. Für den Fall der Weigerung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von je 10.000€ für jeden Einzelfall der insgesamt siebzehn Fragekomplexe angeordnet.

Casper führt dazu aus:

„Geschäftsmodelle, die darin bestehen, massenhaft und anlasslos Bilder im Netz zu sammeln und die Gesichter von Personen durch biometrische Analyse identifizierbar zu machen, gefährden die Privatsphäre im globalen Maßstab. Zum Schutz Betroffener unter der EU-Grundrechtecharta müssen sie anhand der Datenschutzgrundverordnung kontrolliert, reguliert und nötigenfalls gestoppt werden. In Europa darf es keinen Raum für düstere digitale Dystopien geben, in denen der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware und biometrische Datenbanken staatlichen, aber auch privaten Stellen eine neue, kaum mehr kontrollierbare Form der Herrschaft über Menschen verschafft. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben den Auftrag, hierüber zu wachen. Das gilt auch gegenüber Unternehmen, die entsprechende Geschäftszwecke von außerhalb der EU verfolgen und damit die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung von Menschen in der EU in Frage stellen. Um eine datenschutzrechtliche Kontrolle zu ermöglichen, gehe ich davon aus, dass Clearview die dem Unternehmen gestellten Fragen beantworten oder zumindest gegen den Heranziehungsbescheid Rechtsmittel einlegen wird, um so eine rechtliche Entscheidung zu ermöglichen.“