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Italien verhängt gegen Clearview AI eine Geldstrafe in Höhe von 20 Millionen Euro

23. März 2022

Die italienische Datenschutzbehörde hat gegen Clearview AI wegen Datenschutzverletzungen hinsichtlich der Gesichtserkennungstechnologie eine Geldstrafe in Höhe von 20 Millionen Euro verhängt. Das Gesichtserkennungssystem von Clearview AI verwendet über 10 Milliarden Bilder aus dem Internet. Die Datenschutzbehörden haben festgestellt, dass Clearview AI gegen zahlreiche DSGVO-Anforderungen verstößt. So wurden im datenschutzrechtlichen Rahmen keine fairen und rechtmäßige Verarbeitungen durchgeführt, außerdem gab es keine rechtmäßige Grundlage für die Sammlung von Informationen und keine geeigneten Transparenz- und Datenaufbewahrungsrichtlinien.

Im vergangenen November hatte bereits das britische ICO vor möglichen Bußgeldern gegen Clearview gewarnt, in diesem Zusammenhang forderte das ICO Clearview auch auf, die Verarbeitungen von Daten einzustellen.

Sodann ordnete im Dezember die französische CNIL Clearview an, die Verarbeitungen von Bürgerdaten einzustellen, und gab ihr zwei Monate Zeit, um alle Daten zu löschen, die sie gespeichert hatte, erwähnte jedoch keine explizite finanzielle Sanktion.

Unabhängig davon stammen laut Clearview mehr als 2 Milliarden seiner Bilder aus dem russischen Social-Media-Netzwerk Vkontakte. Clearview hat der Ukraine Berichten zufolge seine Dienste kostenlos angeboten, um ihnen zu helfen, russische “Infiltratoren” zu identifizieren, Fehlinformationen zu bekämpfen und Familien wieder zusammenzuführen. Unbestätigten Berichten zufolge begann die Ukraine am Wochenende mit dem Einsatz der Technologie.

Clearview darf Gesichtsbilder von französischen Staatsbürgern nicht mehr verarbeiten

23. Dezember 2021

Neue Entwicklung in Sachen des kontroversen Dienstes Clearview: Wie berichtet, hatte die Gesichtserkennungsfirma Clearview bereits erhebliche Kritik für ihre Unvereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen insbesondere der DSGVO geerntet. Bereits im letzten Jahr wurde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Johannes Casper eine Beschwerde gegen Clearview eingereicht; das Erstellen von biometrischen Profilen von EU-Bürgern wure vorläufig als rechtswidrig eingestuft und Clearview AI angewiesen, das Profil des Beschwerdeführers zu löschen. Auch in Kanada, Australien und dem Vereinigten Königreich (das die europäische DSGVO vorerst im nationalen Recht beibehält) wurde gegen Clearview vorgegangen.

Nun wird mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL die erste europäische Behörde tätig und verlangt von dem Unternehmen, “die Sammlung und Nutzung von Daten von Personen einzustellen, die sich auf französischem Hoheitsgebiet befinden”.

Das umstrittene US-amerikanische Unternehmen Clearview trägt Fotos aus aus einer Vielzahl von sozialen Netzwerken, Webseiten und Videos zusammen, um auf diese Weise eine Datenbank mit Gesichtern mit weltweit über zehn Milliarden Bilder aufzubauen. Die Datenbank ist vor allem für Strafverfolger interessant, da in der App eine Person mithilfe eines Fotos gesucht werden kann. Währenddessen ahnt keiner der Betroffenen davon, dass das Bild vom letzten Urlaub potenziell “für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann”.

In der Mitteilung über die Feststellung des Verstoßes fordert die CNIL Clearview auf, die unrechtmäßige Verarbeitung einzustellen und die Nutzerdaten innerhalb von zwei Monaten zu löschen. Die französische CNIL stellte fest, dass Clearview zwei Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung begangen hat: Die französische Datenschutzbehörde sieht für die kontroverse Praxis des Fotoabgleichs keine Rechtsgrundlage, insbesondere werde keine Einwilligung der Betroffenen eingeholt. Darin liege ein Verstoß gegen Artikel 6 (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung). Zudem verstoße Clearview gegen eine Reihe von Datenzugangsrechten gemäß Artikel 12, 15 und 17.

Das US-Unternehmen hat keinen Sitz in der EU, was bedeutet, dass seine Geschäfte in der gesamten EU von allen Datenschutzbehörden der EU überwacht werden können. Die Anordnung der CNIL gilt zunächst nur für Daten, die das Unternehmen über Personen aus dem französischen Hoheitsgebiet besitzt. Weitere derartige Anordnungen anderer EU-Behörden werden jedoch folgen und sind nur eine Frage der Zeit.

Es ist allerdings auch möglich, selbst tätig zu werden: Clearview hat hierzu auf seiner Website zwei Formulare für EU-Bürger eingerichtet. Mit der “Data Access Form” kann man feststellen, ob Clearview Daten über die eigene Person gespeichert hat. Mit dem “Data Processing Objection Form” kann man das Unternehmen daran hindern, Fotos der eigenen Person zu verarbeiten.

HmbBfDI erlässt Bescheid gegen Clearview

20. August 2020

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Johannes Casper hat einen sogenannten “Auskunftsheranziehungsbescheid” gegen Clearview AI erlassen.

Weil das Unternehmen die bisher größte bekannte Gesichtsdatenbank mit Milliarden Fotos aus sozialen Netzwerken aufgebaut hat, die unter anderem von Privatpersonen aber auch bis zu 600 Behörden genutzt wurde, ist das US-Unternehmen seit Monaten in der Kritik.

Bereits im Februar wurde beim HmbBfDI eine Beschwerde gegen Clearview eingereicht. Der HmbBfDI hat daraufhin mehrfach Kontakt mit Clearview aufgenommen und versucht Informationen zum Geschäftsmodell sowie zu den Umständen, die der Beschwerde zugrunde liegen, zu erhalten. Diese Fragen wurden ausweislich der Pressemitteilung des HmbBfDI nicht zufriedenstellend beantwortet.

Clearview stellte sich auf den Standpunkt, dass die DSGVO auf die von Clearview betriebene Datenverarbeitung keine Anwendung finde, weshalb auch keine Pflicht zur Beantwortung der Fragen des HmbBfDI bestehe.

Dem widerspricht der HmbBfDI. Der Anwendungsbereich der DSGVO sei sehr wohl eröffnet und Clearview somit zur Auskunft verpflichtet. Aufgrund des nunmehr erlassenen Bescheids ist das US-Unternehmen verpflichtet bis Mitte September Auskunft zu erteilen. Für den Fall der Weigerung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von je 10.000€ für jeden Einzelfall der insgesamt siebzehn Fragekomplexe angeordnet.

Casper führt dazu aus:

„Geschäftsmodelle, die darin bestehen, massenhaft und anlasslos Bilder im Netz zu sammeln und die Gesichter von Personen durch biometrische Analyse identifizierbar zu machen, gefährden die Privatsphäre im globalen Maßstab. Zum Schutz Betroffener unter der EU-Grundrechtecharta müssen sie anhand der Datenschutzgrundverordnung kontrolliert, reguliert und nötigenfalls gestoppt werden. In Europa darf es keinen Raum für düstere digitale Dystopien geben, in denen der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware und biometrische Datenbanken staatlichen, aber auch privaten Stellen eine neue, kaum mehr kontrollierbare Form der Herrschaft über Menschen verschafft. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben den Auftrag, hierüber zu wachen. Das gilt auch gegenüber Unternehmen, die entsprechende Geschäftszwecke von außerhalb der EU verfolgen und damit die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung von Menschen in der EU in Frage stellen. Um eine datenschutzrechtliche Kontrolle zu ermöglichen, gehe ich davon aus, dass Clearview die dem Unternehmen gestellten Fragen beantworten oder zumindest gegen den Heranziehungsbescheid Rechtsmittel einlegen wird, um so eine rechtliche Entscheidung zu ermöglichen.“

PimEyes – Gesichtserkennung für jeden?

6. August 2020

Bereits im Januar haben wir über das Unternehmen Clearview berichtet. Dessen Geschäftsmodell ist es, frei öffentlich zugängliche Fotos im Internet zu sammeln und in einer Datenbank zusammenzufassen. Dabei greift es unter anderem auf Fotos von Facebook, Instagram und YouTube zurück. Die dabei gesammelten Daten hat Clearview an Unternehmen und Behörden weiterverkauft. Nun hat ein weiteres Start-Up-Unternehmen dieses Geschäftsmodell aufgegriffen. Dafür hat das Unternehmen PimEyes eine Suchmaschine für Gesichtserkennung erstellt.

Im Gegensatz zu Clearview ist PimEyes für jeden zugänglich. PimEyes durchsucht massenhaft Gesichter im Internet nach individuellen Merkmalen und speichert deren biometrische Daten. Der Nutzer kann ein Foto hochladen, was mit gespeicherten Bildern abgeglichen wird. Die Datenbank soll mittlerweile 900 Millionen Gesichter umfassen.

Das Geschäftsmodell ist aus datenschutzrechtlicher Perspektive äußerst bedenklich. Zum einen haben die auf den Fotos gespeicherten Personen keine Einwilligung in die weitere Verarbeitung ihrer Fotos gegeben, als sie diese auf Social Media-Plattformen hochgeladen haben. Ebenso wenig sind sie von PimEyes diesbezüglich gefragt worden.

Des Weiteren ist es möglich, so an Informationen zu Personen gelangen, die man sonst nicht erfahren würde. Zum Beispiel ließe sich so feststellen, was für Freizeitinteressen die Person hat oder welche Veranstaltungen diese Person besucht hat. Daraus ließe sich ableiten, welche politischen Ansichten oder persönliche Neigungen diese Person hat.

Der Dienst kann in der Tat für Personen hilfreich sein, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Fotos oder Videos von sich aufspüren möchten. Mit dem Dienst von PimEyes lassen sich die dazugehörigen Webseiten finden, so dass man gegen die Veröffentlichungen vorgehen kann. Auch lässt sich ein Alarm einstellen, der über neu hochgeladene Bilder und Videos informiert.

Nach massiver Kritik hat PimEyes seine Suchmaschine eingeschränkt. War es zuvor möglich, beliebige Fotos hochzuladen und mit der Datenbank abzugleichen, kann man aktuell nur ein Foto mit der eigenen Webcam am PC erstellen und mit im Internet kursierenden Aufnahmen vergleichen.

Clearview wurde auch von Privatpersonen genutzt

12. März 2020

Anfang des Jahres wurde bekannt, dass das Unternehmen Clearview riesengroße Datenbanken zur Gesichtserkennung erstellt hatte (wir berichteten). Dazu verwendete es Milliarden Fotos aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Facebook, Twitter und LinkedIn. Nach ersten Angaben des Unternehmens wurde das Programm nur Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, wie ausgewählten Sicherheitsexperten zur Verfügung gestellt. Laut jüngsten Berichten der New York Times und der Webseite BussFeed News wurde die Datenbank jedoch auch von Privatpersonen für rein persönliche Zwecke genutzt.

Das Programm ist derart konzipiert, dass es Menschen in Echtzeit erkennt und dem Nutzer verschiedene Informationen zur identifizierten Person liefert. Es entsteht ein automatisch generiertes, biometrisches Profil, das neben dem Namen weitere persönliche Daten wie Wohnort, Aktivitäten sowie Freunde und Bekannte anzeigt.

Dem Bericht der Times zufolge bekamen Private und Unternehmen Zugang zur App, um Investitionsanreize zu schaffen. Dies wurde mittlerweile auch vom Gründer bestätigt. Der Billionär John Catsimatidis nutzte die App beispielweise um seine Einkaufshäuser vor Diebstählen zu schützen. Nach Angaben der Times missbrauchte er das Programm aber auch um seiner Tochter nachzuspionieren. Investoren und Freunde des Gründers verwendeten die App um auf Partys anzugeben. Die Liste der Leute, die Cleaview privat genutzt haben sollen, wird immer länger. Cleaview’s Kunden kommen dabei nicht nur aus den USA und Kanada. Zu den mehr als 2.200 Klienten gehören scheinbar auch Organisationen in Saudi-Arabien und den Vereinten Arabischen Emiraten.

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Clearview: Unbefugter erlangte Zugriff auf Kundenliste

27. Februar 2020

Das US-Unternehmen Clearview machte zuletzt Schlagzeilen, weil es die bisher größte bekannte Gesichtsdatenbank aufgebaut hatte. Die Datenbank verkaufte Clearview insbesondere an Strafverfolgungsbehörden, wie Recherchen der New York Times aufdeckten. Wir berichteten darüber ausführlich in einem früheren Blogbeitrag.

Nun sind Clearview offenbar sensible Kundendaten abhanden gekommen. Das geht aus einem Bericht des US-Magazins The Daily Beast hervor. Das Unternehmen soll seine Kunden gewarnt haben, dass ein Unberechtigter Zugang zur Kundenliste, zur Anzahl der Benutzerkonten einzelner Kunden und der jeweiligen Suchvorgänge verschafft habe. Ein Rechtsanwalt des Unternehmens erklärte, es habe kein Zugriff auf Server Clearviews stattgefunden. Der Unberechtigte habe keinen Zugriff auf die Suchverläufe der Kundenkonten bekommen und die Schwachstelle sei mittlerweile geschlossen. Die genauen Umstände der Datenpanne sind unklar, jedenfalls spricht Clearview in der Meldung nicht von einem Hack.

Clearview geriet in die Öffentlichkeit, weil es mehrere Milliarden Fotos von Nutzern aus sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Instagram sammelte. Die Datenbank enthält darüber hinaus Namen von Personen und weitere persönliche Daten über den Wohnort, die Aktivitäten sowie Freunde und Bekannte. Clearview verkaufte die Datenbank in Form einer App an bisher mehr als 600 Behörden. Auch private Sicherheitsunternehmen sollen zu den Kunden von Clearview gehören.

Social-Media-Plafttformen wie Google wehrten sich zuletzt gegen das Vorgehen. So mahnte Google Clearview ab, weil es auf Videomaterial von YouTube zugriff. Twitter forderte Clearview auf, den Abruf von Fotos einzustellen und vorhandenes Material zu löschen.

Google mahnt Clearview ab

6. Februar 2020

Wie bereits berichtet, hatte die Gesichtserkennungsfirma Clearview circa drei Milliarden Bilder in ihrer Datenbank gesammelt. Unter anderem griff Clearview dafür auch auf das Videomaterial von Youtube zurück.

Dieses Verhalten führte nun zu einer Abmahnung von Google gegenüber der Firma Clearview. Im Abmahnschreiben fordert Google die Löschung des Bild- und Videomaterials. Dem Startup wird vorgeworfen, dass es mit der Speicherung der Videos, zum Zwecke der Identifizierung von Personen, gegen die Youtube Richtlinien verstoßen hat.

Das Unternehmen hatte gestanden die Daten der Videoplattform zum Zwecke der Gesichtserkennung gespeichert zu haben. Laut der Pressesprecherin von Youtube war dieses Geständnis der Auslöser für die Abmahnung.

Neben Google haben bereits weitere Unternehmen wie z.B. Twitter und Facebook von Clearview die Löschung der Bilder gefordert. Es bleibt abzuwarten wie ein mögliches Gerichtsverfahren in diesem Fall ausgehen würde.

US-Firma Clearview sammelt Milliarden Fotos aus sozialen Netzwerken

21. Januar 2020

Nach Recherchen der New York Times hat das US-Unternehmen Clearview mehrere Milliarden Fotos von Nutzern aus sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Instagram gesammelt. Damit hat das Unternehmen die bisher größte bekannte Gesichtsdatenbank aufgebaut.

Clearview verkauft die Datenbank in Form einer App an seine Kunde. Mit Hilfe der App sollen Millionen Menschen innerhalb von Sekunden erkannt werden können.

Die App wurde im letzten Jahr bereits von 600 Behörden genutzt. Dabei machen insbesondere Strafverfolgungsbehörden von der privaten Datenbank Gebrauch. Die Behörden seien, auch wenn sie nicht genau wüssten wie Clearview arbeite, von den Ergebnissen überzeugt. Unter den Kunden sollen sich auch private Sicherheitsunternehmen befinden.

Der Bericht zeigt zudem die Gefahren der massenhaften Datensammlung des Unternehmens im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen auf.

So offenbart die App nicht nur den Namen einer Person, sondern liefert auch weitere persönliche Daten über den Wohnort, die Aktivitäten sowie Freunde und Bekannte.

Darüber hinaus ist die Fehleranfälligkeit der Gesichtserkennungssoftwares allgemein bekannt. Es besteht daher durchaus die Möglichkeit, dass eine falsche Person durch die Clearview Datenbank identifiziert wird und im Zweifel ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät.

Weiterhin ist auch nicht bekannt, wie Clearview die Fotos, die US-Behörden zwecks Gesichtserkennung auf die Server des Unternehmens laden, im datenschutzrechtlichen Sinne schützt. Die Firma Clearview war vor den Recherchen der New York Times praktisch unbekannt und gibt sich Mühe im Hintergrund zu bleiben.