Steuer-ID als Bürgernummer

3. September 2020

Der Gesetzgeber plant mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) die Einführung einer Identifikationsnummer (Bürgernummer). So sollen die in der öffentlichen Verwaltung geführten Register modernisiert und zusammengeführt werden.

Dabei ist geplant, die bereits jedem Bundesbürger zugewiesene Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) in Form einer Bürgernummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal zu verwenden. Damit soll das so genannte E-Government eingeführt werden. Bürger müssen dann nicht mehr bei jeder Behörde immer wieder die gleichen Unterlagen mitführen, z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden.

Der Entwurf sieht sich erheblicher Kritik von Seiten der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ausgesetzt. Diese weist darauf hin, dass bereits bei Einführung der aktuell verwendeten Steuer-ID, Gerichte die Verfassungskonformität nur aufgrund der Beschränkung des Zwecks auf rein steuerliche Sachverhalte bejaht haben.

So sieht der Gesetzesentwurf vor, bei mehr als 50 Registern die Steuer-ID als zusätzliches Ordnungsmerkmal einzuführen. Damit lassen sich zum Beispiel Daten aus dem Melderegister mit Daten aus dem Versichertenverzeichnis der Krankenkassen sowie dem Register für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder dem Schuldnerverzeichnis abgleichen. Das ermöglicht die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile.

Eine Ausweitung auf Zwecke darüber hinaus mithilfe einer Bürgernummer ist nicht nur datenschutzrechtlich bedenklich, sondern auch verfassungsrechtlich. Schon vor einiger Zeit hat der Datenschutzbeauftragte des Bundes auf potentielle Gefahren hingewiesen.