Datenschutz-Ausnahme zum Wohl von Kindern

7. Juli 2021

Im Internet kursieren immer mehr Bilder von sexuellem Missbrauch von Kindern. Bis zum 21.12.2020 konnten Online-Anbieter Nachrichten nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch filtern, die in Mail- oder Messengerdiensten verschickt wurden. Dies wurde dann an nationale Behörden gemeldet und die entsprechenden Inhalte aus dem Netz entfernt.

Dann trat jedoch ein neuer EU-Kodex für elektronische Kommunikation in Kraft, der dieses Filtern verbietet. Seitdem haben die Online-Anbieter darauf verzichtet, um nicht Gefahr zu laufen, dagegen zu verstoßen. Nun hat das Europaparlament jedoch einer Vereinbarung zugestimmt, die Anbietern das Scannen wieder ermöglicht. Es ist bislang eine Übergangslösung mit einer Frist von drei Jahren.

Einige Datenschützer sind der Ansicht, der Kompromiss greife zu weit in die Vertraulichkeit der Kommunikation ein. Gleichwohl wird diese gefundene Lösung überwiegend als Kompromiss zwischen Datenschutz und Kindeswohl betrachtet. EU-Innenkommissarin Johansson betont die Schutzmechanismen wie menschliche Aufsicht und Überprüfbarkeit. Zudem sei nur das erlaubt worden, was unbedingt nötig sei. Kinderrechtsorganisationen sehen ein Gleichgewicht zwischen Kinderschutz und Datenschutz.