Schlagwort: Europäisches Parlament

Europäisches Parlament: Resolution zum US-EU Framework

15. Mai 2023

Ende der vergangenen Woche äußerte sich das europäische Parlament in einer Entschließung zu einem möglichen Angemessenheitsbeschluss für die USA. Bereits im Oktober 2022 hatte Präsident Biden die Exekutiv-Anordnung 14086 unterzeichnet. Diese Anordnung sollte neue Maßnahmen zu Schutz personenbezogener Daten in Kraft setzen (wir berichteten). Diese Anordnung ist außerdem ein wesentlicher Bestandteil der neuen transatlantischen Rahmenvereinbarung (sog. Trans-Atlantic Data Privacy Framework), die einen neuen Angemessenheitsbeschluss der europäischen Kommission für die USA ermöglichen soll.

Nun setzte sich das europäische Parlament in seinem Entschluss mit der Frage auseinander, ob die europäische Kommission auf der Grundlage der transatlantischen Rahmenvereinbarung einen neuen Angemessenheitsbeschluss annehmen könne. Dabei untersuchte das europäische Parlament insbesondere die Frage, ob die genannte Anordnung zur Sicherung des europäischen Datenschutzniveaus beitragen kann.

Erhebliche Bedenken

Insgesamt betonte das Parlament, dass die vorgelegten Änderungen der Exekutiv-Anordnung kein ausreichendes datenschutzrechtliches Niveaus erzielten. Aus Sicht des Parlamentes stelle insbesondere die in der Exekutiv-Anordnung vorgesehene Frist ein Problem dar. US-Behörden erhielten bis Oktober 2023 Zeit, um die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Anordnung in der Praxis umzusetzen. Demnach könne die europäische Kommission keine abschließende Einschätzung zum kritischen Zugang der Behörden auf personenbezogene Daten europäischer Bürger abgeben.

Außerdem sei die gerichtliche Durchsetzung datenschutzrechtlicher Verstöße vor US-Gerichten durch EU-Bürger problematisch. Grundsätzlich sehe die Exekutiv-Anordnung neue Rechtsbehelfe, in Form eines sog. Datenschutz-Überprüfungsgerichtes vor. Demnach könnten betroffene Personen Datenschutzverstöße vor Gericht angreifen. Allerdings seien die entsprechenden Verfahren nicht öffentlich, sodass die betroffene Person lediglich darüber informiert werde, dass das Gericht keinen Datenschutzverstoß feststellte oder Abhilfemaßnahmen anordnete. Zusätzlich könne der Präsident die Entscheidungen des Datenschutz-Überprüfungsgerichtes aufheben. Damit sei die richterliche Unabhängigkeit fraglich.

Darüber hinaus kritisierte das europäische Parlament den Rechtscharakter der Anordnung. Bei der Anordnung handele es sich nicht um ein Bundesgesetz. Der Präsident könne die Anordnung jederzeit ändern und aufheben.

Zusätzlich betonte das europäische Parlament, dass die Exekutiv-Anordnung die Erhebung personenbezogener Daten und insbesondere die Erhebung des Inhaltes von Mitteilungen erlaube. Die Anordnung sehe grundsätzlich neue Schutzmaßnahmen gegen die Massenerhebung personenbezogener Daten vor. Allerdings solle nach ihren Regelungen keine vorherige Einwilligung in die Massenerhebung von Daten eingeholt werden. Infolgedessen zweifelt das europäische Parlament daran, dass hinreichende Garantien für den Fall einer Massenerhebung von Daten existierten.

Fazit

Abschließend betonte das europäische Parlament, dass die transatlantische Rahmenvereinbarung kein ausreichendes Schutzniveau biete. Es seien weitere Verhandlungen erforderlich. Entschließungen des europäischen Parlamentes sind rechtlich nicht bindend, sodass die Reaktion der europäischen Kommission abzuwarten bleibt.

EU-Parlament: Angriff durch russische Hacker

24. November 2022

Hacker haben gestern die Webseite des europäischen Parlamentes durch einen sog. Distributed Denial of Service (DDoS)-Angriffs attackiert. Mehrere Medienportale berichten über den Angriff.

DDoS-Angriff

Demnach sei es Internetnutzern für einen gewissen Zeitraum nicht möglich gewesen, die Webseite des europäischen Parlamentes ungestört zu besuchen. Grund für die Ausfälle sei ein sog. DDoS-Angriff gewesen. Mit Hilfe dieses Angriffs werden gezielt so viele Anfragen an einen Server geschickt, dass er diese nicht mehr zeitgleich bearbeiten kann. Folglich kam es zu Ausfällen auf der Webseite.

Russische Verbindung

Zunächst sei unklar gewesen, wer den Angriff verursacht habe. Allerdings habe schnell der Verdacht bestanden, dass der Angriff im Zusammenhang mit einer gestern durch das europäische Parlament verabschiedeten Resolution stehe. In dieser Resolution habe das europäische Parlament den russischen Angriff der Ukraine und die damit verbundenen „Gräueltaten“, verurteilt. Zudem sei, so das europäische Parlament in seiner Resolution, die Russische Föderation ein „dem Terrorismus Vorschub leistender Staat“. Außerdem stellte das europäische Parlament fest, dass es Russland zu einem „terroristische Mittel einsetzenden Staat“ zähle.

Daraufhin sei zunächst der Verdacht entstanden, dass die russische Hackergruppe „Killnet“ für den Server-Angriff verantwortlich sei. Dieser Verdacht habe sich später durch das Bekenntnis der Gruppe bestätigt. Auf ihrem Telegram-Kanal habe Killnet die Verantwortlichkeit für den Angriff bestätigt.

Vermehrte Hackerangriffe

Der Angriff der Hackergruppe zählt nicht zu dem ersten Angriff einer pro-russischen Aktivistengruppen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte in seinem jährlichen Lagebericht von vermehrten Hackerangriffen gewarnt (wir berichteten). Dazu zählten ebenso Angriffe, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg stehen.

 

Datenschutz-Ausnahme zum Wohl von Kindern

7. Juli 2021

Im Internet kursieren immer mehr Bilder von sexuellem Missbrauch von Kindern. Bis zum 21.12.2020 konnten Online-Anbieter Nachrichten nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch filtern, die in Mail- oder Messengerdiensten verschickt wurden. Dies wurde dann an nationale Behörden gemeldet und die entsprechenden Inhalte aus dem Netz entfernt.

Dann trat jedoch ein neuer EU-Kodex für elektronische Kommunikation in Kraft, der dieses Filtern verbietet. Seitdem haben die Online-Anbieter darauf verzichtet, um nicht Gefahr zu laufen, dagegen zu verstoßen. Nun hat das Europaparlament jedoch einer Vereinbarung zugestimmt, die Anbietern das Scannen wieder ermöglicht. Es ist bislang eine Übergangslösung mit einer Frist von drei Jahren.

Einige Datenschützer sind der Ansicht, der Kompromiss greife zu weit in die Vertraulichkeit der Kommunikation ein. Gleichwohl wird diese gefundene Lösung überwiegend als Kompromiss zwischen Datenschutz und Kindeswohl betrachtet. EU-Innenkommissarin Johansson betont die Schutzmechanismen wie menschliche Aufsicht und Überprüfbarkeit. Zudem sei nur das erlaubt worden, was unbedingt nötig sei. Kinderrechtsorganisationen sehen ein Gleichgewicht zwischen Kinderschutz und Datenschutz.

Europäisches Parlament verabschiedet Entwurf für die ePrivacy-Verordnung

6. November 2017

Am 26.10.2017 hat das Europäische Parlament einen Entwurf für die ePrivacy – Verordnung beschlossen. Anders als die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die sich im Wesentlichen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bezieht, bezieht sich die ePrivacy – Verordnung auf die Verarbeitung von Kommunikationsdaten. Die beiden Verordnungen sollen gleichranging nebeneinander stehen und so einen möglichst ganzheitlichen Datenschutz gewährleisten. Die ePrivacy – Verordnung soll, wie auch die DSGVO, am 25.05.2018 in Kraft treten.

In dem vom Europäischen Parlament verabschiedeten Entwurf haben sich die Parlamentarier unter anderem dafür ausgesprochen, dass auch internetbasierte Kommunikationsdienste wie beispielsweise Whatsapp oder Skype von der Verordnung erfasst werden sollen. Darüber hinaus soll die Datenweitergabe an Dritte, etwa zu Werbezwecken, nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sein und Webbrowser standardmäßig so voreingestellt werden, dass das Tracking von Webseiten einfacher zugelassen oder abgelehnt werden kann. Weiterhin sprechen sich die Parlamentarier in ihrem Entwurf der ePrivacy – Verordnung dafür aus, dass es ein Recht auf Ende – zu – Ende – Verschlüsslung geben soll.

Auf der Grundlage des nun verabschiedeten Entwurfs wird es in einem nächsten Schritt zu Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten kommen. Im Zuge dieser Trilog-Verhandlungen kann sich der Inhalt der ePrivacy – Verordnung durchaus noch grundlegend ändern. Aufgrund der noch ausstehenden Verhandlungsrunden ist davon auszugehen, dass eine endgültige Fassung der ePrivacy – Verordnung erst kurz vor dem eigentlichen Inkrafttreten im Mai 2018 verabschiedet werden wird. Für betroffene Unternehmen hätte dies zur Folge, dass ihnen nur eine kurze Zeitspanne zur Vorbereitung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen bleiben würde.

Europäisches Parlament: SWIFT-Abkommen stoppen

16. September 2013

Medienberichten zufolge stellen vier der sechs größten Fraktionen im Europäischen Parlament das transatlantische SWIFT-Abkommen, das u.a. die Übermittlung ausgewählter Bankdaten von EU-Bürgern an die USA zur Terrorbekämpfung vorsieht, in Frage. Der US-Geheimdienst NSA spähe nämlich offenbar auch Geldtransfers in dem globalen Bankennetzwerk aus.Vertreter von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken sollen daher aktuell für die Aussetzung oder sogar das Ende des Vertrags zwischen EU und USA plädieren.

“Die Amerikaner brechen offensichtlich in die Systeme ein. Wir werden an der Nase herumgeführt und unkontrolliert ausspioniert”, so die Vizechefin des Straßburger Innenausschusses Sophie in’t Veld. “Jetzt müssen wir das SWIFT-Abkommen zumindest aussetzen, wenn nicht beenden.”

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,