Datenschutzkonferenz empfiehlt die Corona- Warn- App als datenschutzfreundlichere Alternative zur Kontakterfassung

1. Februar 2022

Am 27.01.2022 fand die erste Zwischenkonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im neuen Jahr 2022 statt. In diesem Rahmen wurden aktuelle datenschutzrechtliche Fragen und Themen neu evaluiert und erörtert. Dabei soll die Sicherstellung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet werden.

Unter dem Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Herrn Prof. Ulrich Kelber wurden auch die grundrechtlichen Bedenken bei der Kontaktdatenerfassung in der Corona- Pandemie durch die Gesundheitsämter neu thematisiert.

Dabei merkte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an, dass die Sammlung von Kontaktdaten bei aktuell sehr hohen Infektionszahlen ihren notwendigen Zweck nicht erfüllen, weil sie von den überlasteten Gesundheitsämtern nur noch wenig genutzt werden. Auch bei niedrigen Infektionszahlen sieht der Bundesbeauftragte dahingehend ein Problem, dass ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen vorliegt

Im Rahmen der Datenschutzkonferenz wurde auf Grundlage dessen eine Forderung formuliert, die Möglichkeiten der Corona-Warn App zu nutzen, anstatt weiterhin umfassend Kontaktdaten zu sammeln, welche in diesem Kontext sensible Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO darstellen. “Die App warnt schnell über mögliche Risikokontakte und ist dank der dezentralen Struktur besonders sicher”.

Die DSK sieht eine Realisierung der Forderung auch darin, dass im Landesrecht Regelungen für die Corona-Warn-App vorgesehen werden, um dann besser von den Landesregierungen als sicher beworben und bekannt gemacht werden zu können.

Weitere aktuelle Informationen zur Datenschutzkonferenz finden Sie hier.