Französisches Gericht bestätigt Millionen-Strafe gegen Google

31. Januar 2022

Das oberste französische Verwaltungsgericht hat eine Strafe in Höhe von 100 Millionen Euro gegen Google bestätigt, indem es eine Beschwerde von Google gegen den Bußgeld-Bescheid der französischen Datenschutzbehörde CNIL abgewiesen hat.

Im Dezember 2020 hat die CNIL einen Bußgeld-Bescheid in entsprechender Höhe wegen zweifelhafter Cookie-Einstellungen und dem Cookie-Einsatz ohne die notwendige Einwilligung der Nutzer gegen Google erlassen. Google setzte sieben Cookies automatisch, sobald ein Nutzer auf die Website gelangte. Vier davon dienten Tracking und Werbung. Der Conseil d’Etat hat diese Verstöße nun bestätigt.

Er hat sich auch zu weiteren Themen geäußert, auf die Google seine Beschwerde gestützt hat. So seien die verhängten Geldbußen in Anbetracht der hohen Gewinne, die Google mit personalisierter Online-Werbung erziele, und der Marktmacht in Frankreich von über 90 % Marktanteil nicht unverhältnismäßig.

Die CNIL hat sich nicht auf die DSGVO gestützt, sondern das Bußgeld auf Grundlage des Art. 82 des französischen Gesetzes über Informatik und Freiheit gestützt, mit dem der nationale Gesetzgeber die e-Privacy-Richtlinie aus 2002 umgesetzt hat. Der Conseil d’Etat hat bestätigt, dass für Cookie-Einstellungen die nationalen Vorgaben und nicht die DSGVO primär anwendbar sei. Daher sah sich das Gericht nicht verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen.