Französische Datenschutzbehörde CNIL hält Google Analytics für unvereinbar mit der DSGVO

14. Februar 2022

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat am 10.02.22 eine Stellungnahme veröffentlicht, dass Webseiten mit europäischen Besuchern auf den Einsatz von Google Analytics verzichten sollen. Dies sei nämlich nicht mit der DSGVO vereinbar. Zwar habe Google Schutzmaßnahmen getroffen, diese reichen aber nicht aus, um den Zugriff von US-Geheimdiensten auf Daten ganz auszuschließen. Die Daten von europäischen Webseiten-Besuchern seien dementsprechend nicht ausreichend geschützt. Im konkreten Fall hat der französische Webseiten-Betreiber einen Monat Zeit bekommen, um seine Webseite in Einklang mit der DSGVO zu bringen.

Der Einsatz von Google Analytics, ein weitvebreitetes Analysetool auf Webseiten, ist nach dem Schrems-II-Urteil schon länger umstritten. Die Entscheidung der CNIL kommt nur zwei Wochen nachdem die österreichische Datenschutzbehörde entschieden hatte, dass der Einsatz von Google Analytics auf österreichischen Webseiten gegen die DSGVO verstößt.

Auch die CNIL hatte zuvor Beschwerden von NOYB, der von Max Schrems gegeründeteten Organisation, zu dem Einsatz von Google Analytics erhalten. NOYB äußerte sich zu der Entscheidung der CNIL damit, dass sie weitere, ähnliche Entscheidungen von anderen Datenschutzbehörden erwarten. NOYB hatte bei Datenschutzbehörden in fast allen EU-Staaten Beschwerde eingelegt.

Google betont währenddessen ausdrücklich die Notwendigkeit eines Privacy-Shield-Nachfolgers. Nur so könnten die genutzten Google-Services weiterhin rechtskonform genutzt werden.