Ermittlungen zu Datenschutzverstößen bei der Polizei Berlin

27. Juli 2022

In einer Pressemitteilung vom 22.07.2022 teilte die Polizei Berlin mit, bei turnusmäßigen Kontrollen seien Verstöße gegen eine interne Weisungslage für Abfragen im „Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung“ (POLIKS) festgestellt worden.

Datenverarbeitung bei der Polizei

Im Berufsalltag müssen Polizisten immer wieder auf gewisse Daten zugreifen können, um beispielsweise Abfragen zu Personen oder Fahrzeugen durchführen zu können. Aber auch komplexere Datenrecherchen und Abfragen bei anderen Stellen wie dem Bundeskriminalamt (BKA) oder Landeseinwohneramt sind im Rahmen ihrer Tätigkeit notwendig.

Hierfür wird bei der Berliner Polizei das System POLIKS genutzt. Dabei handelt es sich um ein zentrales IT-Verfahren für alle Bereiche der Vollzugspolizei und eine Schnittstelle zu anderen IT-Verfahren des Landes und des Bundes. Es dient, beispielsweise zur Aufnahme von Strafanzeigen oder Verkehrsunfällen, als Vorgangsbearbeitung sowie als Informationssystem für Auskünfte, Recherchen und Statistiken.

Im Rahmen dessen werden zwangsläufig auch personenbezogene Daten abgefragt und verarbeitet. Dies erfordert ein hohes Maß an Datensicherheit und verantwortungsbewusstem Umgang. Neben den grundlegenden Zugriffsvoraussetzungen muss bei jeder Abfrage daher der Grund für die Abfrage durch eine freitextliche Ergänzung angegeben werden. Dies soll der Prüfung der Plausibilität und der schnellen Nachvollziehbarkeit der Abfrage dienen.

Verstöße bei der Berliner Polizei

In der Pressemitteilung der Berliner Polizei wurde nun mitgeteilt, im Rahmen polizeiinterner Kontrollen sei bei 83 Zugriffsberechtigten festgestellt worden, dass diese die Vorgaben für die freitextliche Ergänzung zur Angabe des Grundes einer Abfrage wiederholt nicht eingehalten hätten. Die Zugriffsberechtigten seien wiederholt über die notwendigen Voraussetzungen informiert und hierfür sensibilisiert worden. Bei deren Verhalten handele es sich zunächst „lediglich“ um Verstöße gegen die interne Weisung. Es seien jedoch interne Ermittlungen aufgenommen worden, um u.a. zu prüfen, ob und inwieweit die getätigten Abfragen in diesen Fällen rechtmäßig waren bzw. ob Datenschutzverstöße vorliegen.

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