Google: Privacy Sandbox entpuppt sich als Tracking-Masche
Google steht erneut im Zentrum einer Datenschutzdebatte. Nachdem Google im September 2023 angekündigt hat, Drittanbieter-Cookies aus seinem Chrome-Browser zu entfernen, stellt sich nun heraus, dass die Funktion aus datenschutzrechtlicher Sicht mehr Nach- als Vorteile haben könnte. Mit der Begründung, dass sich die Google Privacy Sandbox aufgrund von Dark Patterns als Tracking-Masche entpuppt habe, hat noyb am 13.06.2024 Beschwerde erhoben.
Privacy Sandbox bei Google Chrome
In der Bemühung, die Privatsphäre im Web zu verbessern, kündigte Google im September 2023 das Ende von Drittanbieter-Cookies in seinem Chrome Browser an. Google testet diese Maßnahme seit dem 04.01.2024 für einen kleinen Teil der Nutzer. Ab der zweiten Hälfte des Jahres 2024 sollen diese Cookies dann für alle abgeschafft werden. Google wolle durch die „Tracking Protection“, als Teil der Privacy Sandbox Initiative, die Online-Erfahrung möglichst privat und trotzdem funktionable gestalten.
Kritik an Privacy Sandbox
Schon damals wurde Kritik laut, dass Google die Änderung als Verbesserung präsentierte, obwohl das Tracking weiterhin, nur lediglich direkt im Browser durch Google selbst, erfolgt. Nutzer erhalten demnach auch weiterhin personalisierte Werbung. Neben datenschutzrechtlichen Bedenken könne dies auch ein wettbewerbswidriger Vorteil gegenüber der Konkurrenz sein.
Datenschutzbeschwerde von noyb
Die Bürgerrechtsorganisation noyb schließt sich der Kritik an und hat nun bei der österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde eingereicht. Die Einwilligung, die Google von den Nutzern erhalten habe, entspreche nicht den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Deshalb fordern sie, dass Google seine Datenverarbeitungspraktiken anpasst und die auf Basis ungültiger Einwilligung gesammelten Daten löscht. Die Datenschutzbehörde solle Google anweisen, die Verarbeitung der Daten zu stoppen und die Empfänger der Daten darüber zu informieren, dass diese nicht weiterverarbeitet werden dürfen. Zudem wird eine effektive, verhältnismäßige und abschreckende Geldstrafe vorgeschlagen.
Manipulative Design-Strategien: Dark Patterns
Laut Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO muss die Einwilligung zur Datenverarbeitung informiert und transparent erfolgen. Im Rahmen der Privacy Sandbox Initiative wurden Nutzer über ein Pop-up dazu aufgefordert, eine Datenschutzfunktion zu aktivieren. Noyb argumentiert, dass es dann nahe liegt, dass Nutzer beim Anklicken von „Einschalten“ davon ausgehen, hiermit ihre Privatsphäre zu schützen. Tatsächlich ermöglicht dies allerdings das direkte Tracking durch Google selbst statt durch Drittanbieter.
Laut der Pressemitteilung von noyb handle es sich hierbei um sogenannte „Dark Patterns“. Diese sind manipulative Designstrategien, um Nutzer zur Zustimmung zu bewegen, obwohl sie eine solche unter normalen Umständen gegebenenfalls ablehnen würden. Im vorliegenden Fall hätten Nutzer geglaubt, ihre Privatsphäre zu schützen, während sie tatsächlich Tracking zustimmten. Es handle sich jedoch nicht um einen regulären Fall, in dem etwa Größe oder Farbe des Einwilligungsknopf angepasst worden wäre. Die Irreführung sei insbesondere durch Begriffe wie „schützen“, „begrenzen“ und „Datenschutzfunktionen“ erreicht worden. Es handle sich laut Max Schrems, Vorsitzender von noyb, um eine Form des „Privacy Washing“, bei dem Google vorgibt, den Datenschutz zu verbessern, während tatsächlich neue Formen der Überwachung eingeführt werden.
Argumentation von Google
Google argumentiere in einem Brief gegenüber noyb hingegen, dass das Anklicken von „Einschalten“ als Einwilligung zu werten sei. Zudem sei die „Privacy Sandbox“ weniger invasiv als das Tracking durch Drittanbieter. Noyb hält dem entgegen, dass diese Argumentation rechtlich irrelevant sei, da auch weniger invasive Methoden den Anforderungen der DSGVO entsprechen müssen. Der Vergleich hinke, da jede Form der Einwilligung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss.
Fazit
Noyb behauptet, dass sich die Google Privacy Sandbox als Tracking-Masche entpuppt hat. Insbesondere könnte hieran aber auch problematisch sein, falls sich Google so einen Wettbewerbsvorteil verschafft hat. Es bleibt abzuwarten, wie die österreichische Datenschutzbehörde auf die Beschwerde von noyb reagieren wird. Klar ist jedoch, dass der Einsatz von Dark Patterns zu einer erheblichen Einbuße von Vertrauen bei Googles Nutzern und Kunden führt.