Der digitale Euro: Risiken für den Datenschutz

18. Juni 2024

Die Einführung des digitalem Zentralbankgeldes nimmt immer konkretere Strukturen an. Deshalb hat die Berlin Group am 13.06.2024 ein Arbeitspapier veröffentlicht. Dabei arbeiteten Experten heraus, welche Risiken der digitale Euro für den Datenschutz hat und wie Verantwortliche die neue Zahlfunktion datenschutzfreundlich gestaltet können.

Das Arbeitspapier der Berlin Group

Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT oder Berlin Group) setzt sich aus Vertretern von Datenschutzaufsichtsbehörden und Regierungen, internationalen Organisationen sowie Forschenden zusammen. Unter Leitung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), hat die Organisation ein 25-seitiges Arbeitspapier erstellt, dass laut einer Pressemitteilung „datenschutzbezogene Risikofaktoren“ des digitalen Zentralbankgelds zusammengefasst hat und „praktische Empfehlungen [bietet], wie diese Risiken bewältigt werden können“.

Überblick: Der digitale Euro

Der digitale Euro ist als Ergänzung zum Bargeld gedacht, das direkt die Europäischen Zentralbank (EZB) austeilen soll. Das digitale Geld soll sowohl online als auch offline als Alternative zu Kreditkarten und Bezahldiensten wie PayPal fungieren. Diese „traditionellen“ digitalen Zahlungsmittel bergen jedoch erhebliche datenschutzrechtliche Risiken. Sie sind nicht anonym und können so in verschiedener Weise missbraucht werden. Nun soll der digitale Euro Abhilfe schaffen, wo die alten Online-Zahlmethoden Risiken für den Datenschutz darstellen und sonstige Schwächen zeigen.

Vergleichbare Modelle (Central Bank Digital Currency, CBDC) werden etwa schon in der Schweiz, Japan, China und UK verwendet oder geplant. Laut der Berlin Group solle aber allein die Tatsache, dass andere CBDC nutzen, nicht die einzige Rechtfertigung für die Einführung sein.

Gefahren: Überwachung, Datenschutz und Diskriminierung

Als erstes zentrales Problem arbeitet die Berlin Group das Potenzial für verstärkte Überwachung und Profiling heraus. Im Gegensatz zu Bargeld und digitalen Zahlungsmitteln von privaten Unternehmen bestünde bei CBDC die Gefahr, dass staatliche Organisationen einen umfassenden Zugang zu Finanzinformationen der Bürger erlangen könnten. Dies könne insgesamt zum „Verlust der Anonymität“ im Zahlungsverkehr führen, wie BfDI Ulrich Kelber in seiner Pressemitteilung erklärt.

Ein weiterer wichtige sei die Gefahr der sozialen Ausgrenzung. Menschen mit wenig technischem Wissen, ohne Internetzugang oder ohne Ausweispapiere könnten durch den digitalen Euro Nachteile erfahren. Insbesondere falls der digitale Euro in der Reduktion oder Abschaffung von Bargeld resultieren sollte, könnten solche Individuen erheblich benachteiligt werden.

Empfehlungen: Datenminimierung, Pseudonymisierung, Bargeld

Insgesamt verlangt die Berlin Group bereits im Sinne von „Privacy by Design“, die Zahlungsmethoden bereits im Rahmen der Vorbereitungsphase so zu planen, dass sie datenschutzkonform. Dazu gehöre zum Beispiel auch eine frühe Datenschutzfolgenabschätzung.

Da im Rahmen der Verfolgung von Straftaten im Bereich der Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Steuerflucht die Erfassung von personenbezogenen Daten vom Gesetz vorgeschrieben ist, empfiehlt die Berlin Group in ihrem Arbeitspapier (abrufbar hier), den Zugriff auf personenbezogene Daten auf ein Minimum zu beschränken. Erfassen solle man nur Transaktionen, die einen gewissen Geldbetrag übersteigen.

Anderenfalls müsse man mit Pseudonymisierung die Identität der Nutzer schützen. Mit dieser Lösung könne man einen Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche finden, ohne umfassende Meldepflichten und Echtzeit-Überwachung zu erfordern. Darüber hinaus könnten Peer-to-Peer-Zahlungen und Offline-Transaktionen dafür sorgen, dass Zahlungen nicht ohne größeren Aufwand zurückverfolgt werden können.

Um die Ausgrenzung gewisser sozialer Gruppen zu verhindern, hat die EU-Kommission bereits 2023 einen Gesetzesinitiative vorgestellt, die gewährleisten soll, dass Bargeld auch in Zukunft in der gesamten Eurozone akzeptiert und zugänglich bleibt.

Fazit

Die Einführung des digitalen Euros bietet sowohl Chancen als auch erhebliche Herausforderungen. Bislang ist noch völlig unklar, wie das neue Zahlungsmittel konkret ausgestaltet sein soll. Es werden ohnehin noch einige Jahren vergehen, bis die neue Technologie eingeführt wird. Die Empfehlungen der Berlin Group betonen allerdings zu Recht jetzt schon die Notwendigkeit, Datenschutz und Privatsphäre zu wahren.