Paris: Datenschutz während der Olympischen Spiele
Großevents wie die UEFA EURO 2024 oder auch die Olympischen Spiele erfordern einen enormen organisatorischen Aufwand. Während die Europameisterschaft in Deutschland gerade abgeschlossen ist, richtet sich der Blick bereits auf die Olympischen Sommerspiele 2024 in Paris, die am 26.07.2024 starten. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat zu diesem Anlass am 25.06.2024 eine Übersicht veröffentlicht, die die Auswirkungen der Spiele auf die Privatsphäre beleuchtet. Konkret erläutert sie hierin neue gesetzliche Rahmenbedingungen sowie Vorkehrungen für den Datenschutz, die vor und während der Olympischen Spiele in Paris getroffen werden.
Gesetz für die Olympischen Spiele 2024
Der französische Gesetzgeber hat am 19.05.2023 das Gesetz Nr. 2023-380 (JOP 2024) erlassen, das einen rechtlichen Rahmen für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 gewährt. Zu den verschiedenen Bereichen, die das Gesetz regelt, gehören auch spezifische Sicherheitsmaßnahmen und Mechanismen, die hierbei den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen sollen.
Eingriff in die Privatsphäre durch Sicherheitsmaßnahmen
Intelligente Überwachungskameras
Eine der bemerkenswertesten Neuerungen ist die bis zum 31.05.2025 befristete Befugnis der Sicherheitsbehörden mit künstlicher Intelligenz unterstützte Videoüberwachung anzuwenden. Die modernen Überwachungssysteme sollen in der Lage sein, bestimmte Gefahren und verdächtiges Verhalten frühzeitig zu erkennen. Hierunter könnten etwa die ersten Ansätze einer Massenpanik, das Vorhandensein von Waffen oder zurückgelassene Gegenstände fallen. Der Einsatz ist nur zur Gewährleistung der Sicherheit von Großveranstaltungen und nur am und um den Veranstaltungsort und in öffentlichen Verkehrsmitteln gestattet. Nach den bisherigen Vorschriften wäre eine solche algorithmische Verarbeitung der Aufnahmen nicht möglich gewesen.
Zutrittskontrolle mit Pass- und QR-Code
Zudem führt das Gesetz spezielle Kontrollverfahren für Veranstaltungen mit mehr als 300 Menschen ein. Neben der Kontrolle von Ausweisen und QR-Codes gehört hierzu auch der Einsatz von sonst an Flughäfen verwendeten Körperscannern. Gestattet ist dies jedoch nur bei ausdrücklicher Einwilligung. Anderenfalls sollen andere Kontrollmethoden eingesetzt werden. Eine Speicherung findet nicht statt.
Datenschutzvorkehrungen für die Sicherheitsmaßnahmen
In ihrem Bericht erklärt die Datenschutzbehörde, dass auch bei diesen Sicherheitsverfahren der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem französischen Gesetz Nr. 78-17 von 1978 Folge zu leisten ist.
Laut Art. 10 Abs. 3 JOP 2024 muss die Öffentlichkeit im Voraus mit allen geeigneten Mitteln über die Anwendung der algorithmischen Verarbeitung von Bildern unterrichtet werden, die mit Hilfe von Überwachungskameras aufgenommen wurden. Ausnahmen hiervon gibt es, wenn die Umstände dies nicht zulassen oder die Informierung den verfolgten Zielen widerspricht. Für die allgemeinen Informationen für die Öffentlichkeit ist das Innenministerium zuständig.
Identifiziert die Kamera eine verdächtige Situation, so wird diese zunächst von einer autorisierten Person verifiziert, bevor entschieden wird, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Nach Abs. 4 ist zudem keine biometrische Identifikation zulässig. Ein Abgleich, eine Verknüpfung oder eine automatisierte Verbindung mit anderen personenbezogenen Daten ist somit nicht gestattet. Außerdem können die Aufnahmen für sich genommen nicht die Grundlage für eine individuelle Entscheidung oder Strafverfolgung bilden. Zuletzt bedarf der Einsatz dieser neuen Technologie der Genehmigung durch die CNIL. Die Daten sind maximal ein Jahr nach der Aufnahme oder bei Beendigung es Projekts zu löschen.
Widerspruch gegen den Einsatz der intelligenten Kameras?
Laut der CNIL ist ein Widerspruch gegen die Verwendung der intelligenten Überwachungssysteme nicht möglich. Gleiches gilt für die Bestimmung, dass ein Zutritt zu bestimmten Gebieten nur mit dem speziellen Pass- und QR-Code-System möglich ist. Anderenfalls könne man die Sicherheitsziele nicht hinreichend verfolgen.
Jedoch stehen Personen ihre datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte auf Zugang, Löschung und Berichtigung zu. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten die Verantwortlichen dies jedoch verweigern. Gleiches gilt für den Einsatz der Passkontrollen indem man sich an die Polizeipräfektur Paris wendet. Bezüglich des Ticketings solle man sich an das Organisationskomitee der Olympischen und Paralympischen Spiele wenden. Zuletzt könne man auch bei der CNIL eine Beschwerde einreichen, wenn man innerhalb eines Monats keine Antwort erhält oder diese nicht zufriedenstellend ist.
Kontrollen durch die CNIL
Die CNIL gibt an aufgrund der besonderen Bedeutung der Privatsphäre vor, während und nach den Spielen die Einhaltung der Datenschutzregeln zu kontrollieren. Dies sei ein Schwerpunkt ihrer Arbeit für 2024. Dabei fokussiere man sich insbesondere auf den Einsatz des intelligenten Überwachungskameras, auf die Verwendung der QR-Codes, auf die Ticket-Dienste und auf Daten von Freiwilligen. Bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften werde die CNIL die im Gesetz vorgesehenen repressiven Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Fazit
Der Datenschutz während der Olympischen Spiele in Paris wirft verschiedene Fragen auf. Während die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und technologischen Innovationen dazu beitragen könnten, die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten, stellen sie auch eine Herausforderung für den Schutz der Privatsphäre dar. Nach Abschluss der Spiele wird insbesondere spannend sein, ob die eingesetzten Mittel tatsächlich zur Verbesserung der Sicherheit beitragen konnten oder ob der Eingriff in die Privatsphäre und sonstige Freiheitsrechte unverhältnismäßig war.