Der rasante Aufstieg der generativen Künstlichen Intelligenz (KI) stellt den Schutz des Urheberrechts vor Herausforderungen. Denn KI-Modelle werden auf Grundlage Millionen geschützter Inhalte trainiert, oft ohne Einwilligung oder Vergütung der Urheber. Um diese asymmetrische Informationsverteilung zwischen Rechteinhabern und KI-Anbietern auszugleichen, hat der französische Senat am 8. April 2026 in erster Lesung einen Gesetzesentwurf (zur Begründung einer Vermutung der Nutzung kultureller Inhalte durch Anbieter künstlicher Intelligenz), angenommen. Das Vorhaben sieht die Einführung einer rechtlichen Vermutung vor, die es Kulturschaffenden erleichtern soll, die Nutzung ihrer Werke in Zivilprozessen nachzuweisen. Er reagiert damit zum Teil auf den Rückzug der europäischen KI-Haftungsrichtlinie.
Die geplante Beweisvermutung im zivilrechtlichen Kontext
Der Kern des Entwurfs ist die Schaffung eines neuen Artikels im französischen Gesetzbuch für geistiges Eigentum. Danach wird vermutet, dass ein geschütztes Werk im Falle eines Rechtsstreits durch das KI-System verwendet wurde. Diese Vermutung greift bereits dann, wenn ein Indiz im Zusammenhang mit der Entwicklung, Bereitstellung oder dem generierten Ergebnis die Nutzung wahrscheinlich macht. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte widerlegbare Vermutung. Demnach obliegt es dem KI-Anbieter, den Gegenbeweis zu erbringen und nachzuweisen, dass das Werk nicht für das Training genutzt wurde. Dieser französische Vorstoß greift damit prozessuale Erleichterungen auf, wie sie ursprünglich auch im (mittlerweile zurückgezogenen) Entwurf der EU-KI-Haftungsrichtlinie vorgesehen waren.
Nationaler Alleingang nach Rückzug der EU-KI-Haftungsrichtlinie
Dass Frankreich diesen nationalen Weg wählt, steht im engen Zusammenhang mit den Entwicklungen auf EU-Ebene, über die wir im datenschutzticker bereits berichteten. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine KI-Haftungsrichtlinie 2025 zurückgezogen, da eine politische Einigung nicht absehbar war. Zwar wurde zwischenzeitlich die europäische Produkthaftungsrichtlinie reformiert, um Software und KI explizit einzubeziehen, doch deckt diese primär Sicherheitsmängel ab. Reine Leistungsfehler oder Urheberrechtsverletzungen bleiben weitgehend unberücksichtigt. Frankreich nutzt nun die prozessuale Autonomie der Mitgliedstaaten, um diese Lücke im nationalen Recht zu schließen.
Verhältnis zur KI-Verordnung und zum europäischen Urheberrecht
Obwohl die europäische KI-Verordnung (KI-VO) bereits Transparenzpflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck vorsieht, halten die Initiatoren des französischen Entwurfs diesen Grad an Transparenz für unzureichend, um die effektive Durchsetzung von Urheberrechten zu gewährleisten. Der französische Staatsrat (Conseil d’État) hat in seinem Gutachten bestätigt, dass die geplante nationale Regelung nicht gegen EU-Recht verstößt. Sie betreffe lediglich das Verfahrensrecht und regele die Beweisführung, ohne das materielle EU-Urheberrecht zu ändern. Damit bleibe die Kompetenz beim nationalen Gesetzgeber, solche prozessualen Modalitäten zur Sicherung der Rechte von Justiziablen festzulegen.
Schlussfolgerungen für Unternehmen
Für Unternehmen, die KI-Modelle entwickeln oder einsetzen, bedeutet dieser Vorstoß eine erhebliche Verschärfung der Haftungsrisiken im französischen Marktumfeld. Es wird künftig entscheidend sein, eine lückenlose Dokumentation der verwendeten Trainingsdaten und der angewandten Auswahlmethoden vorzuhalten, um die gesetzliche Vermutung im Streitfall entkräften zu können. Unternehmen sollten zudem ihre Prozesse zur Identifizierung und Beachtung von Vorbehalten der Rechteinhaber (Opt-out) gemäß des Urheberrechts verstärken.
Gewinner des Vorstoßes sind die Kultur-, Verlags- und Medienbranche. Durch die Beweisvermutung erhalten Rechteinhaber ein wirksames Instrument, um die bisherige asymmetrische Informationsverteilung zu korrigieren und eine prozessuale Waffengleichheit herzustellen. Da künftig bereits Indizien ausreichen können, um eine Nutzung rechtlich zu vermuten, verbessert sich die Verhandlungsposition für Verlage und Medienschaffende. Dieser prozessuale Hebel soll den Druck auf Anbieter erhöhen, faire Lizenzvereinbarungen abzuschließen.
Fazit
Frankreich positioniert sich mit diesem Entwurf als Vorreiter, um die faktische Lähmung urheberrechtlicher Ansprüche gegenüber KI-Anbietern zu beenden. Da ein einheitlicher europäischer Haftungsrahmen vorerst ausbleibt, müssen Unternehmen ihre KI-Compliance eigenständig und vorausschauend gestalten, um den Anforderungen an Transparenz und Dokumentation gerecht zu werden.
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