Voreingestellte Einwilligung für das Setzen von Cookies ist unzulässig

9. April 2019

Am 21.03.2019 hat der Europäische Gerichtshof die Schlussanträge des Generalanwalts in dem Verfahren des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverbandes) gegen den Werbedienstleister Planet49 veröffentlicht.

Unter anderem liegt dem Verfahren die Frage zugrunde, wie eine Einwilligungserklärung in das Setzen von Online-Cookies durch Webseiten gestaltet sein muss, um datenschutzrechtlich zulässig zu sein.

Der EuGH-Generalanwalt ist der Ansicht, die Praxis einer voreingestellten Einwilligung für das Setzen von Cookies verstoße gegen die bisherige ePrivacy-Richtlinie und die Datenschutzgrundverordnung. Zudem haben die jeweiligen Dienstanbieter den Nutzer klar und umfassend darüber zu informieren, wie lange die Funktionsdauer der Cookies ist und ob Dritte Zugriff auf die Cookies haben.

Klaus Müller, Vorstandsmitglied des Verbraucherzentrale Bundesverbands äußerte sich zu den Schlussanträgen wie folgt: „Cookie-Banner auf Webseiten geben Verbrauchern oft keine aussagekräftigen Informationen und keine rechtskonformen Wahlmöglichkeiten. Verbraucher werden somit online verfolgt, ohne die Hintergründe verstehen zu können und ohne eine gültige Einwilligung erteilt zu haben. Die heutige Stellungnahme des Generalanwalts bestätigt, dass dies inakzeptabel ist. Damit unterstützt der Generalanwalt auch die jahrelange Auffassung des vzbv, dass die deutsche Bundesregierung die bisherige ePrivacy-Richtlinie nicht konform in deutsches Recht umgesetzt hat. Umso drängender ist nun eine strenge Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung sowie die zügige Annahme einer strikten ePrivacy-Verordnung, die derzeit in Brüssel verhandelt wird. Es darf keine Verfolgung der Interessen von Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung geben und diese Einwilligung muss freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich erteilt werden. Praktiken wie vorgeklickte Kästchen, Tracking Walls und die Vermutung, dass ein Benutzer eine Einwilligung durch einfaches Surfen auf einer Website erteilt, müssen beendet werden.“