Bundestag beschließt Geschäftsgeheimnisgesetz

9. April 2019

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2019, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Geschäftsgeheimnisgesetzes angenommen. Mit dem Gesetz wird die EU Richtlinie (EU) 2016/943 in nationales Recht umgesetzt. Das Ziel des Gesetzes ist der Schutz geheimer Unternehmensinformationen vor rechtswidriger Veröffentlichung, Nutzung oder Erwerb.

Der Deutsche Juristen Verband (DJV) hatte zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, dass der Quellenschutz durch den beabsichtigten Schutz der Geschäftsgeheimnisse gefährdet werde, was die journalistische Arbeit “unmöglich” gemacht hätte.

Der Gesetzentwurf wurde schließlich wegen möglicher Verfolgung von Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, zu deren Schutz im parlamentarischen Verfahren überarbeitet. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall zeigte sich nun mit dem neuen Gesetz zufrieden: „Ich freue mich, dass der Rechtsausschuss die vom DJV vorgebrachten Bedenken berücksichtigt hat“.