DSK: Entschließung und Orientierungshilfe “Datenschutzgerechtes Smart Metering”

29. Juni 2012
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Entschließung und eine ergänzende Orientierungshilfe mit Hinweisen für ein datenschutzgerechtes Smart Metering verabschiedet.

Im Rahmen der Entschließung wird seitens der DSK u.a. gefordert, dass eine Verarbeitung von Smart Meter Daten nur erfolgen darf, soweit es für die im Energiewirtschaftsgesetz aufgezählten Zwecke erforderlich ist. Des Weiteren müssen Ableseintervalle so groß sein, dass aus dem Verbrauch keine Rückschlüsse auf das Verhalten der Nutzer gezogen werden können. Smart Meter Daten sollen möglichst nur anonymisiert, pseudonymisiert oder aggregiert an möglichst wenige Stellen übermittelt werden. Zudem müssen angemessene Löschfristen für die Daten festgelegt werden, um eine Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden. Weiterhin müssen die  Kommunikations- und Verarbeitungsschritte von Smart Metering zu jeder Zeit für den Letztverbraucher sichtbar und nachweisbar sein. Er muss Zugriffe auf den Smart Meter erkennen und dies im Zweifel unterbinden können.

Die Orientierungshilfe soll zum einen Hilfestellung zur datenschutzgerechten Konzeption der technischen Systeme für das Smart Metering geben, indem u.a. erläutert wird, wie die zentralen Forderungen des Datenschutzes nach Zweckbindung, Datensparsamkeit und Erforderlichkeit berücksichtigt werden können. Zum anderen beinhaltet die Orientierungshilfe Empfehlungen an den Gesetzgeber für eine Rechtsverordnung, die die Vorschriften des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes konkretisieren soll.

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