Die jüngsten Jahresbilanzen der Datenschutzaufsichtsbehörden für das Jahr 2025 offenbaren eine dramatische Entwicklung, die insbesondere durch den Vormarsch Künstlicher Intelligenz befeuert wird. Sowohl in Hamburg als auch in Berlin erreichten die Beschwerdezahlen historische Höchststände, wobei die Hamburger Behörde einen Zuwachs von 62 Prozent und die Berliner Beauftragte ein Plus von rund 50 Prozent verzeichneten. Dieser Trend verdeutlicht, dass die Sensibilität der Bürger für ihre digitalen Rechte im Zeitalter von KI massiv zugenommen hat.
KI als Katalysator für eine neue Beschwerdewelle
Ein wesentlicher Treiber für diesen extremen Anstieg ist die Tatsache, dass Bürger zunehmend selbst KI-Tools nutzen, um sich über ihre Datenschutzrechte zu informieren und Beschwerden professionell zu formulieren. KI-Chatbots machen die Aufsichtsbehörden sichtbarer und senken die Hemmschwelle für die Einreichung förmlicher Eingaben erheblich. Allerdings führt dieser Trend auch zu neuen Problemen, da KI-gestützte Beschwerden oft fehlerhafte Rechtsgrundlagen, erfundene Gerichtsurteile oder nicht existierende Fachliteratur enthalten, was die Prüfungsprozesse verkompliziert.
Brennpunkt Plattform-KI und Nutzerdaten
Besonders im Fokus der Beschwerdeführer stehen soziale Netzwerke, in denen sich die Fallzahlen teilweise fast verdreifacht haben. Ein Hauptkritikpunkt ist die Verarbeitung von Nutzerdaten zu KI-Trainingszwecken, wie sie beispielsweise im Rahmen von Meta AI, LinkedIn oder eBay praktiziert werden. Betroffene wehren sich verstärkt gegen die Nutzung ihrer Inhalte für das Training großsprachiger Modelle und fordern konsequent ihre Rechte auf Auskunft und Löschung ein. Diese Entwicklung zeigt, dass die Akzeptanz für ungefragtes KI-Training in der Bevölkerung sinkt.
Digitale Aufrüstung der Aufsichtsbehörden
Um der Flut an Eingaben Herr zu werden, setzen nun auch die Behörden selbst auf Künstliche Intelligenz. In Hamburg wird beispielsweise das System „LLMoin“ zur Fallbearbeitung und Optimierung digitaler Prozesse eingeführt. Diese „KI-gegen-KI“-Konstellation im Beschwerdewesen markiert eine neue Ära der Rechtsdurchsetzung, in der sowohl die Erstellung als auch die Prüfung von datenschutzrechtlichen Beanstandungen zunehmend automatisiert ablaufen.
Handlungsbedarf für Compliance-Abteilungen
Auch für Unternehmen kann diese Entwicklung einen Anstieg von KI-generierten Auskunfts- oder Löschanfragen bedeuten. Infolgedessen sollten Unternehmen eine Professionalisierung ihrer Prozesse zur Beantwortung von Betroffenenanfragen dringend in Betracht ziehen. Da KI-generierte Anfragen zwar oft präzise wirken, aber inhaltlich falsch sein können, ist eine sorgfältige juristische Einzelfallprüfung unerlässlich. Zudem sollten Betriebe die Transparenz ihrer KI-Anwendungen erhöhen und die Rechtsgrundlagen für das Training interner Modelle kritisch prüfen, um Angriffsflächen für massenhafte Beschwerden zu minimieren. Ein proaktives Datenmanagement ist heute wichtiger denn je, da die Aufsichtsbehörden trotz der Belastung weiterhin unangekündigte Prüfungen und Bußgelder forcieren.
Fazit
Die Nutzung von KI ist kein einseitiger Vorteil für die Wirtschaft, sondern dient Bürgern gleichermaßen als mächtiges Werkzeug zur Durchsetzung ihrer Rechte. Unternehmen müssen sich auf eine dauerhaft hohe Zahl an qualitativ anspruchsvollen, aber teils fehleranfälligen KI-Beschwerden einstellen. Der Schutz der Privatsphäre beim Einsatz von KI ist längst kein Nischenthema mehr, sondern ein zentraler Compliance-Faktor, der über die Reputation und das rechtliche Risiko eines Unternehmens entscheidet.








