Digitalisierung und KI im Energiesektor: Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen der neue EU-Fahrplan mit sich bringt

Mit ihrem strategischen Fahrplan für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) im Energiesektor verfolgt die Europäische Kommission nicht nur industrie- und energiepolitische Ziele. Ebenso im Mittelpunkt steht die Frage, wie der zunehmende Einsatz von Smart Metern, KI-Anwendungen und europäischen Datenräumen datenschutzkonform gestaltet werden kann. Gerade Energiedaten erlauben häufig detaillierte Rückschlüsse auf das Verhalten von Haushalten und Unternehmen und zählen deshalb zu besonders sensiblen personenbezogenen Informationen.

Für Energieversorger, Netzbetreiber sowie Anbieter digitaler Energiedienstleistungen wird Datenschutz damit zu einem zentralen Bestandteil der digitalen Transformation. Der Fahrplan macht deutlich, dass der Ausbau intelligenter Energienetze künftig nur dann gelingen kann, wenn Innovation und Datenschutz von Anfang an gemeinsam gedacht werden.

Einen Überblick über den strategischen Fahrplan der Europäischen Kommission sowie dessen energie-, KI- und cybersicherheitsrechtliche Schwerpunkte finden Sie in unserem bereits erschienenen Beitrag „Was bringt der EU-Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor?“. Der vorliegende Beitrag vertieft ergänzend insbesondere die datenschutzrechtlichen Auswirkungen des geplanten Europäischen Energiedatenraums sowie des verstärkten Einsatzes von KI im Energiesektor.

Europäischer Energiedatenraum: Mehr Datennutzung bei gleichbleibendem Datenschutz

Ein zentrales Vorhaben des Fahrplans ist der Aufbau eines Gemeinsamen Europäischen Energiedatenraums. Dieser soll den sicheren grenzüberschreitenden Austausch von Energie-, Mess- und Netzdaten zwischen Marktteilnehmern ermöglichen und zugleich Innovationen im Energiesektor fördern.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht bedeutet dies jedoch keinen Abbau bestehender Schutzstandards. Vielmehr betont die Europäische Kommission ausdrücklich, dass die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weiterhin uneingeschränkt gelten sollen. Der geplante Energiedatenraum soll insbesondere mit dem Data Act, der DSGVO sowie der künftig vorgesehenen Data Union Strategy verzahnt werden.

Unternehmen müssen daher bereits bei der Entwicklung neuer Datenplattformen sicherstellen, dass Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt, Zugriffsrechte beschränkt und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen geplante Interoperabilitätsstandards den sicheren Datenaustausch erleichtern, ohne die Rechte der betroffenen Personen einzuschränken.

Energiedaten sind häufig personenbezogene Daten

Der Ausbau intelligenter Stromnetze und Smart Meter führt dazu, dass deutlich mehr Verbrauchs- und Messdaten digital verarbeitet werden. Diese Daten beschränken sich häufig nicht auf technische Informationen über den Energieverbrauch. Je nach Detaillierungsgrad können sie Rückschlüsse auf Anwesenheitszeiten, Nutzungsgewohnheiten oder Betriebsabläufe zulassen.

Soweit sich diese Informationen einer natürlichen Person zuordnen lassen oder eine Zuordnung möglich ist, handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Für deren Verarbeitung gelten sämtliche datenschutzrechtlichen Grundsätze, insbesondere die Anforderungen an Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz und Speicherbegrenzung.

Unternehmen sollten deshalb bereits frühzeitig prüfen, welche Energiedaten tatsächlich für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich sind und ob sich Analyse- oder KI-Anwendungen auch mit anonymisierten oder pseudonymisierten Daten umsetzen lassen.

Smart Meter und Verbraucher behalten die Kontrolle über ihre Daten

Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen Verbraucher auch künftig die Kontrolle über ihre Energiedaten behalten. Smart Meter und digitale Anwendungen sollen ihnen ermöglichen, transparent nachzuvollziehen, welche Daten verarbeitet werden und wem diese zur Verfügung gestellt werden.

Werden personenbezogene Verbrauchsdaten über gesetzliche Verpflichtungen hinaus verarbeitet oder zwischen verschiedenen Marktteilnehmern ausgetauscht, ist hierfür weiterhin eine geeignete Rechtsgrundlage nach der DSGVO erforderlich. In zahlreichen Konstellationen wird dies eine informierte und freiwillige Einwilligung der betroffenen Person voraussetzen.

Gerade Energieunternehmen sollten deshalb ihre Einwilligungsprozesse sowie ihre Informationspflichten überprüfen und sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte einfach ausüben können.

Datenschutz durch Technikgestaltung gewinnt weiter an Bedeutung

Der strategische Fahrplan verdeutlicht zugleich die wachsende Bedeutung von „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“. Bereits bei der Entwicklung intelligenter Energienetze, digitaler Plattformen und KI-Anwendungen müssen Datenschutzanforderungen berücksichtigt werden.

Hierzu gehören insbesondere rollenbasierte Berechtigungskonzepte, Verschlüsselung sensibler Daten, Pseudonymisierung, datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie nachvollziehbare Protokollierungen von Datenzugriffen. Gerade im Umfeld kritischer Infrastrukturen werden Datenschutz und Informationssicherheit zunehmend gemeinsam betrachtet.

KI-Anwendungen im Energiesektor erfordern datenschutzrechtliche Governance

Der Fahrplan sieht vor, den Einsatz von KI im Energiesektor deutlich auszuweiten. KI-Systeme sollen unter anderem Netzengpässe frühzeitig erkennen, Wartungsbedarfe prognostizieren oder die Integration erneuerbarer Energien verbessern.

Soweit diese Systeme personenbezogene Daten verarbeiten oder auf entsprechenden Datensätzen trainiert werden, müssen Unternehmen neben den Anforderungen der KI-Verordnung auch die Vorgaben der DSGVO beachten. Dazu gehören insbesondere eine geeignete Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, transparente Informationen gegenüber den betroffenen Personen sowie angemessene Lösch- und Berechtigungskonzepte.

Je nach konkreter Anwendung kann zudem eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO erforderlich sein. Eine DSFA ist immer dann durchzuführen, wenn eine Form der Datenverarbeitung aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, ihrer Umstände oder ihrer Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Ziel der DSFA ist es, Datenschutzrisiken bereits vor Beginn der Verarbeitung systematisch zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu reduzieren.

Im Energiesektor kann eine DSFA insbesondere dann erforderlich werden, wenn KI-Systeme umfangreiche Smart-Meter-Daten auswerten oder verschiedene Datenquellen miteinander verknüpfen. So könnten beispielsweise detaillierte Verbrauchsdaten, Informationen über Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen und Daten aus intelligenten Gebäudesteuerungen zusammengeführt werden, um Lastprognosen zu erstellen oder flexible Stromtarife zu entwickeln. Werden diese Daten einzelnen Haushalten oder Personen zugeordnet, können daraus weitreichende Rückschlüsse auf Anwesenheitszeiten, Tagesabläufe oder das Nutzungsverhalten gezogen werden. Dies kann ein hohes Risiko für die Privatsphäre der betroffenen Personen begründen.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung sollte in solchen Fällen insbesondere folgende Aspekte untersuchen:

  • welche personenbezogenen Energiedaten verarbeitet werden,
  • zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet und gegebenenfalls für KI-Modelle genutzt werden,
  • ob sämtliche verarbeiteten Daten für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind (Grundsatz der Datenminimierung),
  • welche Risiken sich für die betroffenen Personen ergeben, etwa durch Profilbildung oder unbefugte Offenlegung sensibler Verbrauchsdaten,
  • welche technischen und organisatorischen Maßnahmen diese Risiken reduzieren können, beispielsweise Pseudonymisierung, Verschlüsselung, rollenbasierte Zugriffskonzepte oder kurze Speicherfristen.

Die DSFA sollte dabei nicht erst kurz vor der Inbetriebnahme eines KI-Systems erfolgen. Vielmehr empfiehlt es sich, sie bereits in der Planungs- und Entwicklungsphase durchzuführen. Dadurch können datenschutzrechtliche Anforderungen frühzeitig in die Systemarchitektur integriert werden („Privacy by Design“), sodass spätere Anpassungen und regulatorische Risiken vermieden werden.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Auch wenn der strategische Fahrplan selbst noch keine unmittelbar neuen Datenschutzpflichten begründet, zeigt er deutlich die Richtung der künftigen Regulierung. Unternehmen sollten daher bereits jetzt ihre Daten- und KI-Governance überprüfen.

Dabei sollten insbesondere folgende Fragen berücksichtigt werden:

  • Welche Energiedaten stellen personenbezogene Daten dar?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Daten verarbeitet?
  • Welche Daten werden zwischen verschiedenen Marktteilnehmern ausgetauscht?
  • Sind Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten eindeutig geregelt?
  • Erfordern neue KI-Anwendungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
  • Werden die Grundsätze von Privacy by Design und Privacy by Default bereits bei der Entwicklung neuer Systeme berücksichtigt?

Eine frühzeitige datenschutzrechtliche Einbindung erleichtert nicht nur die spätere Umsetzung regulatorischer Anforderungen, sondern schafft zugleich Vertrauen bei Verbrauchern und Geschäftspartnern.

Fazit

Der strategische Fahrplan der Europäischen Kommission macht deutlich, dass Digitalisierung und Datenschutz im Energiesektor künftig untrennbar miteinander verbunden sind. Der geplante Europäische Energiedatenraum sowie der verstärkte Einsatz von KI eröffnen erhebliche Innovationspotenziale, erhöhen aber zugleich die Anforderungen an den rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Energiedaten.

Für Unternehmen bedeutet dies, Datenschutz nicht lediglich als Compliance-Aufgabe zu verstehen. Vielmehr wird eine datenschutzgerechte Gestaltung digitaler Prozesse zunehmend zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und den sicheren Einsatz datengetriebener Technologien im Energiesektor.

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