Die Integration künstlicher Intelligenz in die Steuerbranche unterliegt derzeit einer dynamischen Entwicklung. Sie ist geprägt sowohl durch wissenschaftliche Forschungsergebnisse als auch durch einen spannungsreichen Gesetzgebungsprozess. Während der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2026 über eine Basis für den produktiven Einsatz von KI-Systemen in der Finanzverwaltung diskutiert, erforscht das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) innovative Strukturen wie Multi-Agenten-Systeme. Beide Änderungen könnten die Arbeitsweise in Steuerkanzleien grundlegend verändern.
Die Kontroverse um die KI-Ermächtigung in der Abgabenordnung
Im ursprünglichen Referentenentwurf des JStG 2026 vom 19. Mai 2026 war eine weitreichende Änderung des § 29c der Abgabenordnung (AO) vorgesehen. Diese sollte den Einsatz von KI-Systemen in Finanzbehörden rechtlich absichern. Der Plan sah vor, die Weiterverarbeitung personenbezogener Echtdaten nicht mehr nur auf die Entwicklung und Prüfung, sondern ausdrücklich auf den fortlaufenden Betrieb von KI-Systemen zu erweitern. Begründet wurde dies damit, dass bestimmte Systeme ohne die Nutzung solcher Daten ihre Funktionsfähigkeit verlieren könnten oder eine Anonymisierung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Diese Neuregelung hätte eine erhebliche Ausweitung der staatlichen Datenverarbeitungsbefugnisse bedeutet. Die Löschung dieser Daten war nach Beendigung der jeweiligen Maßnahmen grundsätzlich innerhalb eines Jahres vorgesehen.
Kurskorrektur im Regierungsentwurf nach massiver Fachkritik
Die geplanten Änderungen stießen bei Fachverbänden auf deutlichen Widerstand, was im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu einer Kehrtwende führte. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt) kritisierten die Regelungen als zu unbestimmt. Sie warnten vor einer faktisch unbefristeten Speicherung sensibler Daten, die in einem Spannungsverhältnis zur DSGVO stehe. Zudem wird die Aufweichung des Steuergeheimnisses durch die Ermöglichung direkter Datenabrufe durch Dritte sowie ein Mangel an Transparenzkonzepten und menschlichen Letztentscheidungsbefugnissen in automatisierten Massenverfahren angeführt. In den Stellungnahmen aus der Wirtschaft, unter anderem vom Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), wurde davor gewarnt, dass KI-gestützte Prüfungsverfahren die Intensität staatlicher Kontrollen massiv erhöhen würden, was Unternehmen zu einer kostspieligen Umstellung auf eine „datengetriebene Compliance“ zwingen würde.
In der Folge ist im Regierungsentwurf vom 12. August 2026 die KI-Nutzung durch Steuerbehörden gestrichen. Damit folgte das Bundeskabinett wohl den Forderungen, derart grundlegende Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Steuergeheimnis nicht im Rahmen eines Artikelgesetzes, sondern in einem eigenständigen Verfahren mit umfassender datenschutzrechtlicher Würdigung zu behandeln.
Multi-Agenten-Systeme als technologischer Treiber für Steuerkanzleien
Parallel zur rechtlichen Debatte treibt das Fraunhofer FIT im Projekt „Agentic Work Automation“ (AWA) innovative Konzepte für die private Steuerberatung voran. Im Fokus stehen hierbei Multi-Agenten-Systeme (MAS), bei denen mehrere spezialisierte KI-Agenten in koordinierten Rollen zusammenarbeiten, um komplexe Aufgaben zu bewältigen, die für einzelne Modelle zu umfangreich sind. Sie erforschen, wie diese Architektur die Qualität und Nachvollziehbarkeit automatisierter Wissensarbeit in Kanzleien erhöhen kann. Im Gegensatz zu einfachen Chatbots ermöglichen MAS eine arbeitsteilige Struktur, bei der beispielsweise ein Agent für die Recherche, ein anderer für die Datenanalyse und ein dritter für die Plausibilitätskontrolle zuständig ist, was die Präzision steuerlicher Beurteilungen signifikant verbessern kann.
Auswirkungen und Bedeutung für die Branche
Die Streichung der KI-Ermächtigungsgrundlage im Regierungsentwurf bedeutet für die Finanzbehörden vorerst eine Atempause bei der Vollautomatisierung und stärkt die Position des Datenschutzes in der Steuerverwaltung. Für Steuerkanzleien verschiebt sich die Bedeutung der KI somit aktuell stärker in den Bereich der eigenverantwortlichen Innovation. Der Einsatz von Multi-Agenten-Systemen bietet zwar enorme Potenziale für Produktivitätsgewinne, erfordert jedoch eine sorgfältige Governance. Kanzleien müssen sicherstellen, dass solche autonomen Systeme die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung erfüllen und die menschliche Letztentscheidungsbefugnis gewahrt bleibt, um Haftungsrisiken und Compliance-Verstöße zu vermeiden.
Fazit
Das JStG 2026 wird nach aktuellem Stand vorerst ohne den geplanten § 29c Abs.1 Nr. 4 AO in den Bundestag eingebracht. Ob tatsächlich eine tiefergehende datenschutzrechtliche Debatte über KI-gestützte Massenverfahren separat stattfindet, bleibt offen. Die Entwicklung hin zu Multi-Agenten-Systemen in der Steuerberatung bietet in jedem Fall die Chance, komplexe Prozesse präziser zu automatisieren. Die zentrale Herausforderung bleibt für alle Markteilsnehmer die rechtssichere Gestaltung dieser Systeme im Einklang mit den hohen Standards von Datenschutz, KI-.Recht, Informationssicherheit und des Berufsrechts.
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