Landesregierung NRW: Versand von “stillen SMS”

24. November 2011

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat aufgrund einer Kleinen Anfrage der Landtagsfraktion der Linken mitgeteilt, dass im Jahr 2010 nach polizeilichen Erhebungen in Nordrhein-Westfalen in insgesamt 778 Ermittlungsverfahren 255.784 Ortungsimpulse (sog. stille SMS) an 2644 Mobilfunkteilnehmer zur Aufenthaltsbestimmung versendet wurden. Wie viele Ortungsimpulse hiervon ein Endgerät tatsächlich erreicht haben, könne jedoch nicht beziffert werden, da keine Zustellung an Endgeräte, die z.B. wegen Ausschaltung nicht betriebsbereit sind oder im Ausland betrieben werden, erfolgt. Eine nachträgliche „Zustellung“ solcher Ortungsimpulse finde nicht statt, ein Verkehrsdatum würde insoweit nicht erzeugt.

Mittels des richterlich angeordneten Versands von stillen SMS wird ein Mobiltelefon technisch veranlasst, mit dem Mobilfunknetz Kontakt aufzunehmen, ohne dass bei dem empfangenden Endgerät eine Aktivität erkennbar wird. Der Ortungsimpuls verfügt nicht über kommunikative Inhalte, sondern ist ein rein technischer Impuls zur Ortung des Endgerätes. Da lediglich ein Kommunikationsvorgang simuliert wird, greift Art. 10 Grundgesetz, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis regelt, nicht ein. Werden mehrere Ortungsimpulse kurz nacheinander gesendet, besteht die Möglichkeit, Bewegungen (z.B. Fluchtwege) in Echtzeit zu bestimmen. Stille SMS werden zur Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, z.B. Verfolgung von schwerer oder organisierter Kriminalität eingesetzt. (sa)
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