Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO beim 2. DSAnpUG EU zu
Ende Juni 2019 hat der Bundestag zahlreiche Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Der Bundesrat hat diesen Anpassungen am 20.09.2019 nun zugestimmt.
Das aus 150 Artikel bestehende “Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU” wird nun zur Unterzeichnung dem Bundespräsidenten weitergeleitet. Insgesamt greift es in 154 Fachgesetze ein und regelt den sogenannten bereichsspezifischen Datenschutz. Es liegen viele Anpassungen zu Begriffsbestimmungen, Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechte vor.
Vor allem werden kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine insofern entlastet, dass die Pflicht einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bennenen künftig ab einer Personenzahl von 20 greift. Bislang musste nach § 38 BDSG ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden, wenn sich „in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten“. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weist jedoch darauf hin, dass es kleinen Unternehmen schwerfallen wird, den datenschutzrechtlichen Anforderungen ohne einen juristisch und technisch versierten Datenschutzbeauftragten gerecht zu werden.