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EU-Kommission verklagt Deutschland – Whistleblowing Gesetz

22. Februar 2023

Brüssel. Die EU-Kommission klagt vor dem EuGH wegen unzureichendem Schutz für Hinweisgeber. Dieses Vorgehen gegen Deutschland lässt sich auf eine fehlende Umsetzung einer im Jahr 2019 geschaffenen Richtlinie rückführen. In deutsches Recht hätte die Richtline bereits im Dezember 2021 umgesetzt werden sollen. Sogenannten Whistleblowern sollten damit das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften in Unternehmen erleichtert werden.

Hinweisgeberschutzgesetz auf der Zielgeraden blockiert

Der Bundesregierung ist grundsätzlich kein Untätig werden vorzuwerfen. Vielmehr ist das entworfene neue Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern auf den letzten Metern der Gesetzgebung gescheitert. Durch das Gegenstimmen der Bundesländer, in denen die Union regiert, wurde das Gesetz nun doch noch gekippt. Mit 38 von 69 Stimmen hat die Union mit einer Blockademehrheit dafür gesorgt, dass ein Schutz von Whistleblowern weiterhin nur wünschenswert bleibt. Dieses Vorgehen wird auf das Argument einer möglichen Regulierung über die von der Kommission geforderten Standards bezogen. Die Union wünschte sich aus Angst vor Missbrauch von Meldungen eine Nachbesserung des Gesetzes.

Ampel über die Blockade empört

SPD und Grüne beharren auf dem Gesetzesentwurf und wollen keine Änderungen. SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler erklärt in einem Interview einen möglichen Plan B. Demnach könnte ein inhaltlich gleicher Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Einziger Unterschied wäre eine nicht zustimmungsbedürftige Form.

Fazit

Der Pyrrhussieg der Union durch die Blockade des Gesetzes könnte für die Bundesrepublik nun eine Strafe nach sich ziehen. Durch das Kippen des Gesetzesentwurfes gehen leider mehrere Parteien als Verlierer heraus. Doch neben einer möglichen Sanktionierung des Staates sind die wahren Opfer Hinweisgeber, welche dennoch mit großem Mut auf Missstände aufmerksam machen.

Bundestag beschließt Registermodernisierungsgesetz

28. Februar 2021

Entgegen einiger Kritik hat der Deutsche Bundestag am 28. Januar 2021 das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet. Die Bundesregierung will damit den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Behörden erleichtern. Dafür soll die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zu einer bundesweit einheitlichen Personenkennzahl ausgeweitet werden. Diese soll es Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung erleichtern, auf Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde zuzugreifen – und damit bestenfalls Behördengänge beschleunigen. Das Gesetz wurde trotz Bedenken von Datenschützern und Opposition verabschiedet.

Stimmt der Bundesrat zu, wird künftig an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert – etwa im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.

Deutliche Kritik äußerte unter anderem der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Er sehe die Probleme vor allem im Verfassungs- und Datenschutzrecht. Bereits in den 80er-Jahren habe sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Thematik befasst und erklärt, dass das Vorhaben verfassungswidrig sei. Durch die Verknüpfung der Daten, entstehe ein umfassendes Personenprofil. Es bestehe dadurch auch die Gefahr, dass nicht nur staatliche Stellen diese nutzen könnten, sondern auch private Marktteilnehmer Interesse daran bekommen könnten, so Brink.

Man erhoffe sich, durch das Gesetz Verwaltungsvorgänge vereinfachen zu können. Erlaubt sei die gegenseitige Datenabfrage jedoch nur in den Fällen, in denen die betroffene Person vorab zustimme. Des Weiteren könne jeder Bürger über einen sicheren Zugang – das sog. “Datencockpit” – selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm austauschen.

Doch neben der Kritik von Datenschutzexperten stellte sich auch die Opposition gegen das Gesetz. Wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte, habe man ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Ausmaßes, so der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als ungewiss.

Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO beim 2. DSAnpUG EU zu

9. Oktober 2019

Ende Juni 2019 hat der Bundestag zahlreiche Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Der Bundesrat hat diesen Anpassungen am 20.09.2019 nun zugestimmt.

Das aus 150 Artikel bestehende “Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU” wird nun zur Unterzeichnung dem Bundespräsidenten weitergeleitet. Insgesamt greift es in 154 Fachgesetze ein und regelt den sogenannten bereichsspezifischen Datenschutz. Es liegen viele Anpassungen zu Begriffsbestimmungen, Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechte vor.

Vor allem werden kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine insofern entlastet, dass die Pflicht einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bennenen künftig ab einer Personenzahl von 20 greift. Bislang musste nach § 38 BDSG ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden, wenn sich „in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten“. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weist jedoch darauf hin, dass es kleinen Unternehmen schwerfallen wird, den datenschutzrechtlichen Anforderungen ohne einen juristisch und technisch versierten Datenschutzbeauftragten gerecht zu werden.

Niedersachsen schlägt Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Bundesrat vor

9. April 2019

Die niedersächsische Landesregierung hat am 03.04.2019 den Entwurf eines Entschließungsantrages in den Bundesrat eingebracht (BR Drs 144/19). Hintergrund des Antrages ist, dass das Ziel der DSGVO, den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen, nicht erreicht werden kann, wenn Unternehmen, Behörden und weitere Einrichtungen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die neuen Regelungen nicht anwenden (können). Niedersachsen gibt in seinem Antrag an, dass laut einer Studie des Verbands Bitkom nur etwa ein Viertel der deutschen Unternehmen angeben, die DSGVO vollständig umgesetzt zu haben. Eine der größten Hürden sei die hohe Rechtsunsicherheit, welche sich durch die Flut von Anfragen bei den Datenschutzbehörden abzeichne.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie ehrenamtliche Einrichtungen seien in ihrem Arbeitsalltag stärker durch die Anforderungen der DSGVO eingeschränkt und müssen entlastet werden. Das Land Niedersachsen schlägt deshalb vor, § 38 BDSG, also die Anforderungsschwelle zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, anzupassen. Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, „hier nachzubessern und die in § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG genannte Mindestanzahl von zehn Personen deutlich anzuheben“. Ein Vorschlag für eine neue Schwelle wird nicht gemacht. Diese Forderung könnte jedoch dem Missverständnis zu Grunde liegen, dass viele kleinere Unternehmen oder Verbände denken, dass eine Pflicht zur Benennung gleichbedeutend mit der Pflicht zur Einhaltung des Datenschutzrechts an sich ist. Sollte die Schwelle angehoben werden, besteht eventuell die Gefahr, dass kleinere Einheiten davon ausgehen, dass, wenn sie keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, auch die übrigen Anforderungen der DSGVO für sie nicht verpflichtend sind.

Zudem schlägt die Landesregierung vor, die Meldefrist für Datenpannen nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO auf ihre Angemessenheit zu prüfen. „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, zu evaluieren, ob diese Frist tatsächlich angemessen ist. Sofern die Frist sich in der Praxis als unangemessen kurz erweisen sollte, bittet der Bundesrat die Bundesregierung auf eine Verlängerung der Frist hinzuwirken“.

Außerdem verlangt die niedersächsische Landesregierung, insbesondere für KMUs gesetzlich auszuschließen, dass Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Die Geltendmachung von Datenschutzverstößen durch zugelassene Verbraucherschutzvereinigungen nach dem Unterlassungsklagegesetz soll laut des Antrags jedoch davon unberührt bleiben.

Schließlich möchte Niedersachsen eine Ausnahmeregelung bzw. Erleichterung für die vorübergehende Datennutzung zu Erprobungs- und Testzwecken erwirken. „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu prüfen, ob und wie Ausnahmen bzw. Erleichterungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Erprobungs- und Testzwecke in die datenschutzrechtlichen Bestimmungen implementiert werden können und dies entsprechend umzusetzen.“

Bundesrat lässt Gesetzesentwürfe zu Überwachungsmaßnahmen passieren

13. Februar 2017

Der Bundesrat hat die Gesetzesentwürfe zur Ausweitung der Videoüberwachung und zum Einsatz von Body-Cams durchgewunken. Laut dem Bundesrat bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

Hintergrund der Entwürfe ist, dass die Bundesregierung durch die Überwachung öffentliche Anlage wie beispielsweise Einkaufszentren, Fußballstadien und den Nahverkehr sicherer machen will, indem sie die Videoüberwachung erleichtert. Dafür sollen auch private Betreiber eingebunden werden. Die Länderkammer fordert, dass diese verstärkt durch die Aufsichtsbehörden kontrolliert werden sollen.

Bereits bei Vorstellung des Sicherheitspakets durch Thomas de Maizière (CDU) und Heiko Maas (SPD) wurde Kritik geübt (wir berichteten).

Ebenso wie die Videoüberwachung wurde auch der Einsatz von Body-Cams bei der Bundespolizei vom Bundesrat genehmigt. Die Body-Cams sind kleine Kameras, die Polizisten während des Einsatzes am Körper tragen. Sie sollen dazu dienen Angriffe auf Polizisten zu dokumentieren.

Gesetzesentwurf zur Datenhehlerei: Bundesrat fordert schärferes Vorgehen

19. März 2014

Medienberichten zufolge will der Bundesrat den Handel mit gestohlenen digitalen Identitäten im Internet kriminalisieren. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat daher über einen bereits aus dem letzten Sommer stammenden Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der Datenhehlerei abgestimmt. Der unter anderem darin vorgeschlagene Paragraf 202d StGB solle dem Anliegen der Schließung bestehender Strafbarkeitslücken in Fällen des Handels mit rechtswidrig erlangten Daten Rechnung tragen. Der Tatbestand sieht für Täter, die Daten ausspähen, sich anderweitig rechtswidrig verschaffen oder Informationen Dritten überlassen oder anderweitig mit der Absicht verbreiten, sich zu bereichern oder andere Personen zu schädigen, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der Anwendungsbereich soll auf solche Daten beschränkt bleiben, an denen ein schutzwürdiges Interesse an der Nichtweiterverwendung besteht und gleichzeitig nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. Hingegen sollen Handlungen eines Amtsträgers oder seiner Beauftragten dann nicht vom Tatbestand erfasst werden, wenn diese in Erfüllung gesetzlicher Pflichten handeln bzw. die Daten ausschließlich in einem Besteuerungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren verwertet werden.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf eine Erhöhung der Strafrahmen der sogenannten „Hackerparagraphen“ vor. In diesen ist nach §202a StGB das Ausspähen von Daten und nach § 202b StGB das Abfangen von Daten mit Bereicherungs- und Schädigungsabsicht normiert. Sie umfassen Delikte bei Angriffen gegen die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit informationstechnischer Systeme und Daten. Danach sollen Fälle des gewerbs- oder bandenmäßigen Handelns organisierter Krimineller ausschließlich mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Bereits der Versuch soll strafbar sein.

Nach Angaben von Heise-Online gehe dieses Gesetzesvorhaben ursprünglich auf Vorarbeiten Hessens zurück. Allerdings habe anschließend der Bundesrat diesen noch umfangreich überarbeitet. Als nächstes müsse sich der Bundestag mit dem Entwurf beschäftigen. Die Länder hatten den Entwurf bereits im letzten Sommer schon einmal dem Parlament zugeleitet. Da im Herbst jedoch Neuwahlen anstanden, sei dieser nicht mehr behandelt worden.

BMJ: Patientenrechtegesetz passiert Bundesrat

5. Februar 2013

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat nach einer Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert. Es werde wie geplant einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

„Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe. Das Patientenrechtegesetz sieht vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen eigenen Abschnitt zu ergänzen. Darin ist der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp enthalten, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt. Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter und verständlicher. Künftig müssen Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat mit Inkrafttreten die Pflicht, sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu führen. Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen. Es gilt vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt rücken.“, kommentiert Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die mit dem Gesetz nach Ansicht des BMJ verbundene Bündelung und Weiterentwicklung von Patientenrechten.

Bundesrat: “Neonazi-Datei” zugestimmt

11. Juli 2012

Trotz der im Vorfeld geäußerten Kritik gegen die vorschnelle Errichtung eines gemeinsamen Registers, in dem Daten über gewaltbereite Rechtsextremisten und p0litisch rechts motivierte Gewalttaten zusammenführt werden sollen (“Neonazi-Datei”) und erhobener verfassungsmäßiger Bedenken wegen der Vermischung von polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit,  hat der Bundesrat am vergangenen Freitag nun dem Entwurf für ein Gesetz zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus zugestimmt.

Die Überprüfung der in der Neonazi-Datei gespeicherten Informationen durch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern soll Medienberichten zufolge in einem gesonderten Antrag geregelt werden.

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Bundesrat: Einspruch gegen Gesetz zur Änderung des TKG

28. November 2011

Der Bundesrat hat bezüglich der Ende Oktober vom Bundestag beschlossenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Änderungswünsche angemeldet und den Vermittlungsausschuss angerufen, so dass sich die Verabschiedung wohl verzögern wird. Er möchte eigenen Angaben zufolge hierdurch zahlreiche medienpolitische Verbesserungen erreichen und sicherstellen, dass künftige Verordnungen der Bundesregierung zur Förderung der Transparenz und Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt mit seiner Zustimmung erfolgen. Die Änderungswünsche betreffen u.a. die Beteiligung der Länder an den möglichen zukünftigen Erlösen des Bundes aus Frequenzversteigerungen, weil sich diese zweckgebunden für den Breitbandausbau verwenden ließen. Des weiteren sei die Implementierung einer Regelung von Nöten, die der Erleichterung des Zugangs zu alternativen Infrastrukturen wie öffentlichen Wasserleitungen oder Abwasserkanälen zum Zweck des Telekommunikationsnetzausbaus zu dienen bestimmt ist. Die Nutzung von Frequenzen solle effizienter und flexibler gestaltet werden. (sa)

Bundesrat fordert Erweiterung des Gesetzesentwurfes gegen Kostenfallen im Internet

18. Oktober 2011

Der Bundesrat hält den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr für unzureichend. Zwingend sei die Erfüllung der erweiterten Informationspflichten, denen Verkäufer kostenpflichtiger Online-Angebote unmittelbar vor einer Bestellung nachkommen müssen, auch gegenüber Käufern in Unternehmen und gegenüber dem gesamten Business-to-Business-Bereich. Insofern fordert der Bundesrat in seiner in der letzten Woche beschlossenen Stellungnahme, dass grundsätzlich von “Kunden” statt von “Verbrauchern” gesprochen, der Schutzbereich mithin erweitert werde. Unternehmer seien als “potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle” – wie z.B. Abofallen – gleichermaßen schutzbedürftig. (sa)

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