Schlagwort: Alternative für Deutschland

Datenschutz-Lehrstunde für die AfD

9. Dezember 2020

Das AfD-Meldeportal “Neutrale Schule” bleibt weiterhin ohne Anwendung. Nach einer Verbotsverfügung und einem gescheiterten Eilantrag des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern wies das VG Schwerin in der Hauptsache die Klage gegen das Verbot der Platform ab.

Die Alternative für Deutschland hatte bereits im letzten Jahr in Mecklenburg-Vorpommern ein Portal ins Leben gerufen, in welchem Schüler ihre Lehrer melden konnten, wenn diese durch politische Aussagen gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Laut AfD soll dies “die Indoktrinierung unserer Kinder verhindern und damit eine unbeeinflusste politische Meinungsbildung ermöglichen”.

Das VG Schwerin bestätigte nun die Entscheidung des Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das Online-Portal “Neutrale Schule” verstoße gegen Art. 9 Abs. 1 DS-GVO. Nach dieser Vorschrift ist unter anderem die Verarbeitung personenbezogener Daten untersagt, aus denen politische Meinungen oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen. Mangels einer ausdrücklichen Einwilligungen seitens der betroffenen Personen oder eines offensichtlichen Öffentlichmachens dieser Daten sei eine Ausnahme gemäß Art. 9 Abs. 2 DS-GVO unbegründet. Auch sei die Verarbeitung nicht zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich.

Gegen das Urteil vom 26. November 2020 (Az. 1 A 1598/19 SN) kann die AfD vor der Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Berufung gehen.

Anders als im Falle der “Neutralen Schule” wurde im Bezug auf die App “Lernsieg” entschieden. Diese bietet die Möglichkeit eine generelle Evaluation von Lehrern abzugeben. Im wesentliche Unterschied zur “Neutralen Schule” bestätigte die zuständige Datenschutzbehörde hier ein legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Bewertung.