Schlagwort: Auskunftsanspruch gegen Krankenhausträger

BGH: Auskunftsanspruch gegen Krankenhausträger auf Anschrift eines Mitpatienten

23. November 2015

Der Bundesgerichtshof (BGH)  hat klargestellt, dass ein Patient eines Krankenhauses vom Träger der Klinik die Adresse eines Mitpatienten erfahren darf, damit dieser einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer während des Krankenhausaufenthalts begangenen vorsätzlichen Körperverletzung geltend machen kann. Der Krankenhausträger sei insoweit zur Auskunft verpflichtet – dem Auskunftsinteresse des Geschädigten sei ein höheres Gewicht beizumessen als dem Datenschutzinteresse des Geschädigten. Der Auskunftsanspruch ergebe sich aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag und der daraus folgenden besonderen Fürsorge- und Obhutspflicht. Auch bestehe kein Konflikt mit der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch). Eine Auskunftserteilung sei nach § 34 Strafgesetzbuch gerechtfertigt.