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LfDI RlP: 1,3 Millionen Euro Rekordbußgeld gegen Debeka wegen Datenschutzverstößen

30. Dezember 2014

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI RlP) Wagner hat mitgeteilt, dass die im Dezember des vergangenen Jahres gegen den Debeka Krankenversicherungsverein a. G. (Debeka) und gegen seine Vorstandsmitglieder eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bescheid im Wege der Verständigung abgeschlossen worden sind. Darin wird die Debeka verpflichtet, eine Geldbuße in Höhe von 1,3 Millionen Euro zu zahlen. Damit sind die gegen die Debeka erhobenen Vorwürfe von Aufsichtspflichtverletzungen im Bereich des Datenschutzes insgesamt aufgearbeitet. Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens haben die Geldbuße bereits akzeptiert. Die Debeka wird zusätzlich 600.000 Euro für eine Stiftungsprofessur bereitstellen, die an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, eingerichtet wird. Damit wird die Debeka die Grundlagenforschung für einen effektiven Datenschutz und dessen Implementierung in der Praxis nachhaltig fördern.

Anlass der aufsichtsbehördlichen Maßnahmen waren einige von der Debeka eingeräumte Fälle sogenannter Listenkäufe, bei denen einzelne Mitarbeiter weisungswidrig Datensätze zu Anwärtern im öffentlichen Dienst erworben und genutzt hatten. Es wurde festgestellt, dass in einigen Fällen unter Missachtung des Datenschutzes Neukunden für die Debeka durch Informationen von Kollegen gewonnen wurden. Einzelne Debeka-Mitarbeiter hatten Listen oder Kontaktdaten möglicher Kunden ohne deren Einverständnis erhalten und dafür zum Teil auch ein Entgelt bezahlt. Hierbei verstießen sie gegen unternehmensinterne Vorgaben, aber auch gegen geltendes Datenschutzrecht. Die Debeka musste feststellen, dass in der Vergangenheit nicht alle Aufsichtsmaßnahmen und Kontrollen etabliert und angewandt worden waren, die aus heutiger datenschutzrechtlicher Sicht den notwendigen Standards entsprechen.

Wagner erklärte sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. “Wichtiger als das verhängte Bußgeld ist mir zweierlei: Zum einen hat die Debeka ernsthafte und erfolgreiche Anstrengungen unternommen, den Datenschutz in ihrem Vertriebssystem zu stärken. Ohne das kooperative Verhalten der Debeka wäre ein solch gutes Ergebnis nicht zu erzielen gewesen. Zum anderen geht von dem Verfahren das Signal aus, dass alle Unternehmen zukünftig mit noch mehr Nachdruck daran arbeiten müssen – und können! -, dass mit den persönlichen Daten von Interessenten, Kunden und Mitarbeitern vertrauensvoll und rechtskonform umgegangen wird.” Auch im öffentlichen Bereich seien durch die Änderung der Nebentätigkeitsbestimmungen und durch die Aufarbeitung von Datenschutzverstößen erste wichtige Konsequenzen gezogen und die Überwachungs- und Kontrollmechanismen den heute geltenden Standards angepasst worden.

Der Debeka-Vorstandsvorsitzende Uwe Laue begrüßt die einvernehmliche Klärung der datenschutzrechtlichen Auseinandersetzung: “Der konstruktive Dialog mit dem LfDI hat zur Beseitigung von Fehlerquellen geführt und die grundsätzliche Zulässigkeit von Tippgebern bestätigt. Wir haben damit die Vergangenheit aufgearbeitet und schauen nun nach vorne. Mit den getroffenen Maßnahmen hält die Debeka die Datenschutzbestimmungen nicht nur ein – sie übertrifft sie sogar. Damit sind wir für die Zukunft bestens gerüstet. Wir freuen uns auch, an der Universität Mainz die wissenschaftliche Aufarbeitung von datenschutzrechtlichen Fragestellungen zu fördern.”

Die Debeka und der LfDI RlP sprechen übereinstimmend von einer sehr konstruktiven Aufarbeitung der datenschutzrelevanten Vorgänge im Vertrieb der Debeka. Dies führte letztlich dazu, dass eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung und Klärung mit für beide Seiten ungewissem Ausgang nicht gesucht, sondern – trotz teilweise unterschiedlicher Rechtsauffassungen – zur Erledigung aller im Raum stehender Vorwürfe das genannte Bußgeld gezahlt wird. Die Verfahren gegen die Vorstände sind ohne Bußgeldzahlungen eingestellt worden.