Schlagwort: Facebook Fanpage

Fanpages auf Facebook bald vor dem Aus?

11. Februar 2016

Viele Unternehmen nutzen Facebook um sich dort den Facebooknutzern zu präsentieren, neue Kunden zu gewinnen, bestehende Kunden zu binden, Umfragen zu starten und generell im sozialen Netzwerk präsent zu sein. Diese sogenannten Fanpages von Unternehmen stehen seit einiger Zeit in der Kritik des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (i.F.: ULD).

Nun findet noch diesen Monat die Verhandlung über die Zulässigkeit solcher Fanpages vor dem Bundesverwaltungsgericht statt.

Der Hintergrund stellt sich wie folgt dar:

Im November 2011 hat das ULD gegenüber einer GmbH aus Schleswig-Holstein die Deaktivierung der Fanpage der GmbH angeordnet. Gegen diese Anordnung hat die GmbH Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erhoben. Im Wesentlichen ging es um die Frage, ob die GmbH als verantwortliche Stelle i.S.d. § 3 VII BDSG zu sehen ist.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat diese Frage verneint und die Anordnung des ULD in der Fassung des Widerspruchsbescheides aufgehoben.
Auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig als Berufungsinstanz hat festgestellt, dass die GmbH weder einen rechtlichen noch tatsächlichen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch facebook.com innerhalb der Umgebung von facebook.com hat und somit keine verantwortliche Stelle i.S.v. § 3 VII BDSG ist.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sachfrage hat das Oberverwaltungsgericht jedoch die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Die Gerichtsverhandlung findet am 25.02.2016 statt und wird mit Spannung erwartet.

 

ULD: Berufung gegen Urteil des VG Schleswig zu Facebook Fanpages

4. November 2013

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat bekannt gegeben, gegen eines der Urteile des Verwaltungsgerichs (VG) Schleswig, in dem die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreibern für die Nutzerdatenverarbeitung bei Besuch ihrer Website abgelehnt wird, Berufung eingelegt zu haben. Berufungsbeklagte sei die von den Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holstein betriebene Wirtschaftsakademie in Kiel. Das Musterverfahren ziele darauf ab, eine verbindliche Klärung zu der grundlegenden datenschutzrechtlichen Frage herbeizuführen, inwieweit Stellen in Schleswig-Holstein, die nach deutschem Datenschutzrecht unzulässige Internet-Serviceleistungen von US-Unternehmen nutzen, für diese Rechtsverstöße mitverantwortlich sind. Eine Korrektur der Urteile des VG Schleswig in Sachen Facebook Fanpages sei dringend geboten. Es würden grundlegende Regelungen des deutschen Telemedienrechts nicht ausreichend beachtet und die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Hinblick auf das Internet ignoriert. Die Rechtsfrage sei nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Stellen von hoher Relevanz, die sich US-amerikanischer Dienstleister bedienen.

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VG Schleswig: Fanpage-Betreiber nicht für Facebook-Datenverarbeitung verantwortlich

14. Oktober 2013

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) hat auf drei Klagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein vergangene Woche entscheiden, dass deutsche Betreiber von Facebook-Fanpages für die bei Facebook erfolgende Datenverarbeitung datenschutzrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können (Az. 8 A 37/12, 8 A 14/12, 8 A 218/11). Fanpagebetreiber könnten für den von ihnen genutzten Dienst datenschutzrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden, weil sie direkt auf das Angebot von Facebook keinen Einfluss nehmen können und keinen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, so das Gericht. Dass dies faktisch zu einer Beschränkung des Datenschutz führe, müsse angesichts der gesetzlichen Regelung hingenommen werden.

„Für den Datenschutz im Internet sind die Entscheidungen eine weitgehende Kapitulation: Angesichts der üblichen Arbeitsteilung können sich Anbieter damit herausreden, sie hätten keinen Einfluss auf die von ihnen eingesetzten, im Ausland betriebenen Programme. Der Gedanke des Grundrechtsschutzes spielte, so zumindest unser Eindruck, keine wesentliche Rolle. Wir meinen, dass die Anbieter durch die Auswahl ihrer Dienstleister für deren Datenschutzverstöße zumindest mit verantwortlich sind. Wir werden die schriftlichen Gründe des Gerichts genau prüfen und voraussichtlich eine Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht anstreben.“, kommentiert Thilo Weichert, der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein die verwaltungsgerichtliche Entscheidungen.

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