Schlagwort: Fehlende Datenschutzerklärung

OLG Hamburg: Wettbewerbsverstoß bei Fehlen einer Datenschutzerklärung auf Website

17. Juli 2013

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) hat entschieden, dass ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn auf einer Website die nach § 13 Telemediengesetz erforderliche Datenschutzerklärung fehlt. Eine fehlende Datenschutzrerklärung ist somit auch wettbewerbsrechtlich angreifbar. Nach Ansicht des Gerichts sind die in der EU-Datenschutzrichtlinie verankerten Verpflichtungen, wozu auch § 13 Telemediengesetz zählt, nicht nur dazu bestimmt, den Einzelnen zu schützen, sondern auch dazu, einheitliche Verhaltensgrundsätze im Wettbewerb zu schaffen.