Schlagwort: Herunterladen App

Abmahnung für WhatsApp-Nutzer

7. Juli 2017

Jeder Nutzer des Messengers WhatsApp läuft Gefahr von seinen eigenen elektronischen Telefonbuchkontakten kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Der Grund dafür ist, dass nach dem Herunterladen der App, WhatsApp einen Abgleich mit dem Telefonbuch jedes neuen Nutzers durchführt, damit dieser einen sofortigen Zugriff auf seine eigenen elektronischen Kontakte aus dem Telefonbuch erhält. Dadurch werden jedoch nicht nur Kontakte synchronisiert, die ihrerseits ebenfalls WhatsApp installiert haben. Vielmehr übernimmt WhatsApp ohne Differenzierung alle Kontakte aus dem Telefonbuch des Nutzers. WhatsApp erhält somit unzählige Kontaktdaten, ohne dass die betroffenen Personen überhaupt Kenntnis von dieser Datenübermittlung haben. Damit verstößt WhatsApp gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Datenschutzrecht, denn es ist äußerst unwahrscheinlich und praxisfern, dass die Nutzer der App eine schriftliche Einwilligung von ihren elektronischen Telefonbuchkontakten für die Übermittlung der Daten an WhatsApp einholen. Aufgrund des dargestellten Rechtsverstoßes muss jeder Nutzer bzw. potentielle Nutzer für sich selbst entscheiden, ob er die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung in Kauf nimmt oder aber, ob er dem Rechtsbruch entgehen möchte, indem er WhatsApp erst garnicht installiert bzw. die App löscht. Insbesondere Eltern von Minderjährigen, die letztenendes für diese die Verantwortung tragen, sollten sich mit der Funktionsweise der App auseinandersetzen und kontrollieren, ob ihre Kinder den Dienst bereits auf ihrem Smartphone heruntergeladen haben.