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EDSB: Beachtung des Datenschutzes bei Jugend- und Kinderschutzmaßnahmen

9. August 2012

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx (EDSB) hat Medienberichten zufolge den Vorstoß der EU-Kommission zur Initiierung einer Kinderschutzkoalition der Internet- und Medienwirtschaft zur Entwicklung eines “sauberen Netzzugangs” genutzt, um auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Belange und eine ausgewogene Auswahl eingesetzter Mittel hinzuweisen und einige Kritikpunkte und Empfehlungen zu adressieren.

Kritisch ist nach Ansicht von Hustinx das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage, die es Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, mit an dem Verfahren beteiligten Industrieunternehmen zusammen zu arbeiten. Zu diesem Zweck die Wirtschaft  zu instrumentalisieren, aber den Gesetzgeber in dem Prozess außen vor zu lassen sei nicht akzeptabel. Deswegen müsse beispielsweise auch die Überwachung von Telekommunikationsnetzwerken weiterhin durch die Polizei durchgeführt werden. Meldestellen und Internet-Hotlines sollten des Weiteren gesetzlich geregelt und die dafür eingesetzten Verfahren klar strukturiert werden, wobei die Anforderungen des Datenschutzes stärker als bisher zu berücksichtigen seien. Ferner sei es empfehlenswert, datenschutzfreundliche Voreinstellungen und Warnhinweise für Kinder bereits bei den Anwendungen zu berücksichtigen.

Kategorien: Online-Datenschutz
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