Schlagwort: Inkassounternehmen

Datenverarbeitung in Inkassounternehmen

7. Januar 2019

Bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) sind vermehrt Anfragen von Verbrauchern zu Datenverarbeitungen bei Inkassounternehmen eingegangen. Das LDI hat daraufhin eine Broschüre herausgegeben, in der auf die häufigsten Fragestellungen eingegangen wird. Diese ist auf den Seiten der LDI NRW unter dem folgenden Link abrufbar:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Inkassounternehmen-und-Datenschutz/Inkassounternehmen-und-Datenschutz.html

In der Broschüre wird unter anderem erläutert, dass Unternehmen zur Eintreibung ihrer nicht bezahlten Forderungen Inkassounternehmen beauftragen können. Hierzu dürfen auch die erforderlichen Daten an das Inkassounternehmen übermittelt werden. Einer Einwilligung des Schuldners bedarf es hierzu grundsätzlich nicht. Die Übermittlung der personenbezogenen Daten kann auf das Vertragsverhältnis und das berechtigte Interesse des Gläubigers gestützt werden.

Das Inkassounternehmen hat aber alle Betroffenenrechte des Schuldners, wie jedes andere datenverarbeitende Unternehmen auch, zu wahren. So können insbesondere Auskunfts- und Löschrechte dem Inkassounternehmen gegenüber geltend gemacht werden. Eine Löschpflicht besteht allerdings nur, wenn die Forderung nicht mehr besteht und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen.

Antworten zu weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung bei Inkassounternehmen, bspw. ob Inkassounternehmen prüfen müssen, ob die Forderung tatsächlich besteht, ob sie auch bestrittene Forderungen eintreiben dürfen, was zu tun ist, wenn eine Forderung tatsächlich nicht besteht und vieles weitere, können Sie der Broschüre entnehmen.