Datenschutz als Verbraucherschutz
Datenschutz bietet viele Facetten – eine davon ist der Verbraucherschutz.
Dass Datenschutz wesentlicher Bestandteil eines effektiven Verbraucherschutzes sei, hat die Plattform “Verbaucherschutz in der digitalen Welt” betont. Diese Plattform, die vom Bundesjustizministerium und IBM geleitet wird und sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Wirtschaft, Verbraucher- und Datenschutzorganisationen sowie Institutionen aus dem Justizbereich zusammen setzt, hat im Rahmen des IT-Gipfels 2015 ein Muster für verbraucherfreundliche Datenschutzhinweise vorgestellt.
Mit diesem “One-Pager” sollen Verbaucher verständlicher als bisher über den wesentlichen Umgang mit ihren Daten informiert werden, so das Ministerium. Gleichzeitig soll das Muster als Hilfestellung für Unternehmen dienen, um den wesentlichen Anforderungen eines Datenschutzhinweises zu entsprechen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium Ulrich Kelber zieht hier den Vergleich zu einem Bestellvorgang im Internet und betont, dass die Verbraucherinformationen genauso einfach und verständlich sein müssten. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Deutschland, Martina Koederitz, sieht dabei “Transparenz und Nachvollziehbarkeit” als wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz digitaler Geschäftsmodelle und betont auch die Notwendigkeit entsprechender technischer Vorkehrungen.
Die Plattform arbeitet zurzeit in den beiden Untergruppen “Privacy by Design / Datenschutz durch Technik” und “Verbrauchersouveränität und Transparenz”.
Nähere Informationen sowie das “One-Pager”-Muster und entsprechende Erläuterungen finden sich auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.