Schlagwort: Klage gegen den Bund

EuGH: IP-Adressen sind personenbezogene Daten und unterliegen damit dem Datenschutzrecht, aber…

20. Oktober 2016

…dürfen dennoch unter Umständen vom Bund gespeichert werden, um sich gegen Cyberattacken zu verteidigen. Dies verkündete der EuGH in seinem Urteil vom gestrigen Tage.

Der Kieler Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt, weil die von ihm abgerufenen Webseiten von Einrichtungen des Bundes seine Internet-Protokolladressen (IP-Adressen) aufzeichnen und speichern. Dies habe eine einschüchterne Wirkung und behindere das unbeschwerte anonyme Surfen im Internet, so Breyer laut der Nachrichten-Webseite tagesschau.de.

Damit jedoch nicht genug – auch aus datenschutzrechtlichen Gründen sei das Aufzeichnen und Speichern der IP-Adressen als nicht zulässig anzusehen. Breyer beruft sich dabei auf das Telemediengesetz, wonach “personenbezogene Daten” nur während der laufenden Verbindung gespeichert werden dürfen, nicht jedoch danach – es sei denn, sie werden noch zu Abrechnungszwecken benötigt. Aber sind IP-Adressen überhaupt personenbezogene Daten im Sinne des Telemedien- und Bundesdatenschutzgesetzes? Breyer behauptet “ja”, der Bund – wie soll es auch anders sein – hingegen “nein”: IP-Adressen seien schließlich dynamisch und würden bei jeder Einwahl ins Internet neu vergeben werden.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, dass dynamische IP-Adressen eines Nutzers für den Betreiber der Webseite ein personenbezogenes Datum darstellen können, wenn er über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, den betreffenden Nutzer anhand der Zusatzinformationen, bestimmen zu lassen. Allerdings könne die Speicherung unter Umständen dennoch zulässig sein, wenn der Webseitenbetreiber ein berechtigtes Interesse habe. Die deutsche gesetzliche regelung schränke die Tragweite dieses Grundsatzes zu sehr ein, wenn es die Speicherung von “personenbezogenen Daten” nur während der Internetverbindung oder während der Abrechung zulasse. Insbesondere müsse deutlicher zwischen dem berechtigten Interesse der Webseitenbetreiber und den Grundrechten und Grundfreiheiten des Nutzers abgewogen werden. Der EuGH sieht in Bezug auf den Bund dahingehend ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der IP-Adresse, dass nur dadurch die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der von ihm betriebenen Webseiten über die konkrete Nutzung hinaus gewährleistet werden könne.