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EU-Kommission: Körperscanner an europäischen Flughäfen ab Dezember

17. November 2011
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, nun konkrete und strenge Einsatz- bedingungen für Körperscanner an europäischen Flughäfen definiert zu haben. Unter anderem sei Voraussetzung für einen zulässigen Einsatz, dass gefertigte Aufnahmen nicht gespeichert und aufbewahrt oder vervielfältigt werden und das Sicherheitspersonal die Analyse der Aufnahmen in separaten Räumen durchführt. Neben dem Verbot des Einsatzes von Röntgen-Strahlen sollen EU-Bürger außerdem nicht gezwungen werden, sich einem Scan-Vorgang zu unterziehen, weswegen alternative Kontrollmöglichkeiten bestehen bleiben müssen. Werden die Auflagen eingehalten, können ab dem 07.12.2011 Körperscanner an europäischen Flughäfen eingesetzt werden.
Nach Angaben der EU-Kommission werden derzeit in den Niederlanden und Großbritannien Körperscanner eingesetzt, Italien und Frankreich zeigten Interesse für den Einsatz. In Tschechien, Finnland und Deutschland gab es bereits Testläufe. Wegen Fehler bei den Testläufen in Deutschland wurde der Einsatz der Körperscanner hierzulande verschoben. (sa)