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LG Bielefeld: Verbot “gebrauchte” eBooks weiterzuverkaufen

29. April 2013

Medienberichten zufolge urteilte das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 05.03.2013, Az.: 4 O 191/11), dass der Weiterverkauf von Ebooks nicht vom Erschöpfungsgrundsatz gedeckt sei.

Der Europäische Gerichtshof bejaht für Software grundsätzlich eine Weiterveräußerbarkeit “gebrauchter” Software (Urteil vom 03.07.2012, Az.: C-128/11). Die Richter des LG Bielfefelds schlossen sich der Used-Soft-Entscheidung des EuGH jedoch hinsichtlich eBooks nicht an. Sie lehnten die Anwendung vielmehr ausdrücklich ab und urteilten, dass AGB-Klauseln, die eine Weiterveräußerung eines eBooks verbieten, wirksam seien.

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