Schlagwort: Mitgliederversammlung

VfB Stuttgart: Bußgeldverfahren eröffnet

9. Februar 2021

In einer Presseerklärung vom 03.02.2021 hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg – Stefan Brink – angekündigt, dass aufgrund festgestellter “erheblicher” Datenschutzverstöße ein Bußgeldverfahren gegen den VfB Stuttgart (e.v. und AG) eröffnet wurde. Die Behörde habe über mehrere Monate ermittelt, insbesondere in Bezug auf Datenverarbeitungen, die im Zusammenhang mit der Mitgliederversammlung des Vereins im Jahr 2017 stehen. Aber auch weitere Datentransfers an externe Dienstleister sowie die generelle Umsetzung der DS-GVO standen im Fokus der Behörde. Dabei seien – auch in Kooperation mit den Verantwortlichen des Vereins sowie der AG – hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Datenschutzverstöße festgestellt worden.

Hintergrund der Ermittlungen

Ausgangspunk der Ermittlungen war ein Bericht des Sportmagazins Kicker, wonach im Vorfeld der fraglichen Mitgliederversammlung wiederholt Mitgliederdaten an Dritte übermittelt wurden. Auf der Mitgliederversammlung wurde darüber entschieden, die Fußballabteilung des e.V. in eine AG auszugliedern. Um für dieses Vorhaben zu werben, soll der Verein mit einer externen PR-Agentur zusammengearbeitet haben. Der Inhaber der Agentur sollte zudem über eine Facebook-Seite eine Empfehlung zur Ausgliederung abgeben, heißt es. An den Inhaber der Agentur sollen zu diesem Zweck im Vorfeld der Mitgliederversammlung verschiedenste Daten der Mitglieder übermittelt worden seien. Nach Angaben des Vereins soll dieser Übermittlung ein Auftragsverarbeitungsvertrag zugrunde gelegen haben, der Kicker äußerte an dieser Darstellung jedoch Zweifel.

Bereits unmittelbar nach Erscheinen des Berichts kündigte Brink an, ein Auskunftsverfahren einzuleiten, um den erhobenen Vorwürfen nachzugehen. Auch der VfB Stuttgart selbst ließ den Sachverhalt extern durch eine Kanzlei untersuchen, wobei aber auch Berichte kursierten, die AG habe versucht, Einfluss auf die Ermittlungen seitens der Kanzlei zu nehmen. Auch sei festgestellt worden, dass zehntausende Mitglieder von den angeblich unzulässigen Datentransfers betroffen gewesen seien.

“Spürbares” Bußgeld droht

Zwar betonte Brink, dem Verein und der AG drohe trotz der ausdrücklich gelobten Kooperation ein “spürbares” Bußgeld, jedoch ereigneten sich die vorgeworfenen Verstöße bereits in den Jahren 2016 und 2017, also noch vor Inkraftreten der DS-GVO mit ihren weitaus gravierenderen Bußgeldmöglichkeiten. Insofern könnte der Imageschaden für den VfB Stuttgart unter Umständen größer sein als der wirtschaftliche Verlust. Mit der Verhängung des Bußgelds soll noch im Februar zu rechnen sein.