Der aktuelle Gesetzesentwurf des fünften Modernisierungsgesetz soll die staatliche Verwaltung im Freistaat Bayern durch einen massiven Digitalisierungsschub leistungsfähiger und bürgerfreundlicher machen. Ein zentraler Aspekt dieser Reform ist die weiterführende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in behördliche Abläufe, um insbesondere standardisierte Massenverfahren durch KI-Einsatz und automatisierte Verwaltungsentscheidungen effizienter zu gestalten. Die bayerische Staatsregierung knüpft damit an die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Föderale Modernisierungsagenda an, die einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Verwaltung einläutet.
Gesetzliche Grundlage für Künstliche Intelligenz
Die geplanten Änderungen am Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) schaffen das rechtliche Fundament für den Einsatz moderner Technologien. In Art. 10 BayVwVfG soll künftig klargestellt werden, dass die Durchführung von Verwaltungsverfahren mittels vollständig automatischer Einrichtungen und der Einsatz von KI grundsätzlich zulässig sind. Ergänzend dazu sieht die Neufassung von Art. 35 BayVwVfG vor, dass Verwaltungsakte vollständig durch solche automatisierten Systeme erlassen werden können. Damit wird die technische Entwicklungsoffenheit des Verfahrensrechts gesetzlich verankert. Im Grunde viel Ähnlichkeit zum 2017 eingeführten § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG). Dieser erlaubt den vollautomatisierten Erlass von Verwaltungsakten allerdings nur, wenn kein Ermessen oder Beurteilungsspielraum besteht.
Ob eine neue Rechtsgrundlage im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz oder der bestehende § 35a VwVfG, beide stellen Ausnahmen im Sinne des Art. 22 Absatz 2 Nummer 2 DSGVO dar. Denn Art. 22 Absatz 1 DSGVO untersagt grundsätzlich Betroffene einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung zu unterwerfen, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Eine Ausnahme ist jedoch zulässig sofern aufgrund von Rechtsvorschriften eine automatisierte Entscheidung zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten
Automatisierung und die Frage des Ermessens
Bayern will weiter als § 35a VwVfG gehen. Die Automatisierung kann auch auf Bereiche ausgeweitet werden, in denen bisher menschliche Entscheidungsträger vorgesehen waren. Die Modernisierungsstrategie sieht vor, das Verwaltungsverfahrensrecht so weiterzuentwickeln, dass der Einsatz von KI auch bei komplexeren Vorgängen erleichtert wird. Während das bayerische Digitalgesetz (Artikel 5) vorschreibt, dass der Einsatz von KI durch geeignete Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen abgesichert sein muss, soll die neue Ermächtigungsnorm den Weg für eine Erlaubnis mit gesetzlichem Verbotsvorbehalt ebnen. Dies könnte langfristig dazu führen, dass KI-Systeme auch bei Entscheidungen unterstützen oder diese übernehmen, die einen gewissen Beurteilungsspielraum beinhalten. Gegenüber LTO teilte jedoch die Staatskanzlei mit, dass aktuell noch keine KI-Tools bei Ermessensentscheidungen im Einsatz sind.
Politischer Diskurs und verfassungsrechtliche Bedenken
Staatskanzleiminister Florian Herrmann bezeichnet das Vorhaben als juristisches Neuland, mit dem Bayern Rechtsgeschichte schreibe. Während die Landtagsgrünen den Einsatz von KI grundsätzlich begrüßen, mahnt Fraktionschefin Katharina Schulze an, dass der Mensch die rechtliche Kontrolle behalten müsse und hoheitliche Entscheidungen klare Zuständigkeiten erfordern. Massive Kritik kommt aus der Rechtswissenschaft: Experten wie Professor Mario Martini warnen, dass KI lediglich Wahrscheinlichkeiten berechnet, aber keine rationalen Wertentscheidungen treffen oder Rechtspositionen sachgerecht gewichten kann. Es wird befürchtet, dass ein nicht hinnehmbares demokratisches Zurechnungsdefizit entsteht, wenn die Entscheidungslogik der Algorithmen für den Bürger nicht mehr vollständig nachvollziehbar ist.
Fazit
Bayern positioniert sich mit dem Entwurf des 5. Modernisierungsgesetz als Vorreiter bei der Nutzung von KI in der öffentlichen Verwaltung. Einerseits verspricht die Automatisierung erhebliche Effizienzgewinne und schnellere Entscheidungen. Andererseits stellt die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf Algorithmen neue Anforderungen an die Transparenz und den Rechtsschutz. Am 21. Juli fand die erste Lesung im Landtag statt. Der weitere Gesetzgebungsprozess in den Ausschüssen und die nachfolgende Umsetzung wird zeigen, wie die Balance zwischen technologischer Beschleunigung und der Wahrung rechtsstaatlicher Einzelfallprüfung gewahrt bleibt.
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