Schlagwort: Privacy Shield

EU wird japanisches Datenschutzsystem anerkennen

27. Juli 2018

Im Rahmen vom neuen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (Japan-EU Free Trade Agreement, JAFTA) wird die EU das japanische Datenschutzsystem, durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, als gleichwertig anerkennen. Somit wird Japan zu einem sicheren Drittland. Die geplante Adäquanzentscheidung geht weiter als der “umstrittene Privacy-Shield” zwischen der EU und der USA. Erfasst wird nämlich auch der Bereich der Strafverfolgung, neben Messwerten und Informationen, die zu gewerblichen Zwecken übertragen werden sollen.

Die Entscheidung ist jedoch noch an zusätzliche Bedingungen geknüpft. So muss Japan zusätzliche Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten von Bürgern in der EU einführen. Auch die Betroffenenrechte sollen gestärkt werden. Weiterhin soll ein Verfahren festgesetzt werden,  welches Beschwerden über den Zugriff nationaler Behörden von Europäern bearbeiten, untersuchen und aufklären werde.

Den Datenschutzbeschluss will die Brüsseler Regierungseinrichtung im Herbst formell annehmen. Im Voraus muss das Kabinett ihn noch genehmigen und der neue Europäische Datenschutzausschuss Stellung nehmen.

Ausschuss des EU Parlaments kritisiert Privacy Shield

14. Juni 2018

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments hat Anfang der Woche einen Resolutionsvorschlag mit knapper Mehrheit verabschiedet, in dem die Vereinbarkeit des Privacy Shields mit europäischen Datenschutzstandards stark kritisiert wird (wir berichteten). Damit appelliert der Ausschuss an die EU Kommission den Druck auf die US-Regierung zu erhöhen.

Der Privacy Shield ist ein Übereinkommen bezüglich datenschutzrechtlicher Anforderungen im Rahmen von Datentransfer zwischen den USA und der EU. Seit 2016 ermöglicht diese Übereinkunft offiziell die datenschutzkonforme Übermittlung von Daten aus EU-Ländern in die USA. In dem Resolutionvorschlag wird die EU-Kommission dazu aufgefordert, darauf zu achten, dass US-Behörden die bereits bestehenden Bedingungen des Privacy Shields erfüllen und dass die neuen Datenschutzbestimmungen der DSGVO eingehalten werden. Ein Kritikpunkt ist, dass immer noch keine Ombudsperson seitens der USA benannt wurde, an die sich EU-Bürger im Falle von Beschwerden wenden können. Des Weiteren wird der in den USA im März verabschiedete „Cloud Act“ kritisiert, der den Zugriff von US-Behörden auf im Ausland gespeicherte Daten über bilaterale Abkommen regeln soll.

Der Ausschuss schlägt dem EU Parlament vor, die EU Kommission dazu aufzufordern den Privacy Shield zu überarbeiten und andernfalls die Übereinkunft ab dem 1. September auszusetzen.  Das EU Pralament wird voraussichtlich im Juli darüber beraten. Die finale Resolution ist für die Kommission jedoch nicht verbindlich.

Selbstzertifizierung für US-Unternehmen möglich

1. August 2016

Ab heute, den 01.August 2016 um 9 Uhr E.S.T., können sich Unternehmen mit Sitz in den USA ein Datenschutz-Zertifikat ausstellen. Die Ausstellung des Zertifikats begründet die Teilnahme des Unternehmens an dem Privacy Shield Programm mit der Folge, dass der Datenaustausch zwischen US-Unternehmen und ihrer europäischen Vertragspartner rechtlich legitimiert ist. Die Selbstzertifizierung ist für US-Unternehmen freiwillig. Sobald ein Unternehmen sich ein Selbstzertifikat ausstellt und an dem Privacy-Shield Programm teilnimmt, besteht die Verpflichtung den im Privacy Shield genannten Prinzipien zu folgen. Die den teilnehmenden Unternehmen obliegenden Verpflichtungen sind von den zuständigen US-Behörden gerichtlich durchsetzbar. Die Selbstzertifizierung ist ein Jahr gültig und kann erneut ausgestellt werden.

Durch die Teilnahme von US-Unternehmen an dem Privacy Shield entsteht ein höheres Datenschutzniveau, da EU-Bürger unter anderem ihre Rechte auch in den USA durchsetzen können. Auch die Zugriffsmöglichkeiten von US-Behörden auf personenbezogene Daten von Europäern sind eingeschränkt. Dies ist war nach dem bis Oktober 2015 geltenden Safe-Habor-Abkommen nicht möglich gewesen.

Privacy Shield in Kraft

14. Juli 2016

Wie die EU-Kommission mitteilte, ist nun das neue Privacy Shield (EU-US-Datenschutzschild) in Kraft. Nach dem monatelangen Hin-und-Her gaben die US-Staatssekretärin Penny Pritzker und die EU-Kommissarin Vera Jourova nun den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission sowie den Rahmen des Datenschutzschildes bekannt.

Diejenigen US-Unternehmen, die an dem Datenschutzschild teilnehmen möchten, müssen bestimmte Regeln zum Schutzniveau der Datenverarbeitung einhalten und können sich in eine entsprechende Liste beim US-Handelsministerium eintragen lassen. Die Liste soll regelmäßig überprüft und aktualisiert weden.

Die USA haben der EU zugesichert, dass der Datenzugriff von Behörden auf Gründe der Strafverfolgung oder der nationalen Sicherheit beschränkt und nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen gestattet sei.

Von dem Datenschutzschild sollen nicht nur die Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks profitieren, sondern auch die EU-Bürger. Für sie soll es mehr Beschwerde- und Auskunftsrechte direkt in den USA geben. Hierfür wird die Kommission voraussichtlich im August einen kurzen Leitfaden für Bürger zur Erläuterung der Rechtsbehelfe veröffentlichen.

Nach der Einigung haben US-Unternehmen aktuell nun Gelegenheit, den Rahmen zu überprüfen und Anpassungen zur Einhaltung der Regeln in ihrem Unternehmen vorzunehmen. Ab dem 1. August können sie sich dann eine entsprechende Bescheinigung vom US-Handelsministerium ausstellen lassen.

Dass die Vorstellungen in Sachen Datenschutz von USA und EU mitunter weit auseinander gehen, war allen Beteiligten klar. Der nun vorliegende Angemessenheitsbeschluss ist jedoch ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit für alle EU-Unternehmen, die Daten mit US-Unternehmen austauschen und für die seit dem Wegfall von  Safe-Harbour Ende 2015 große Unsicherheit herrschte.

 

Update zum Privacy Shield

29. Juni 2016

Das Privacy Shield, der Nachfolger des im Oktober 2015 für ungültig erklärten Safe Harbours, kommt nun vielleicht doch schneller als gedacht.

Nach Berichten von ZEIT Online und der BBC haben sich die EU-Kommission und die US-Regierung nun endgültig geeinigt. Da jedoch kurz darauf die Entscheidung über den Brexit bekannt gegeben wurde, ging die Meldung bisher unter.

Auch wenn schon im Februar eine Einigung über das Privacy Shield bekannt gegeben wurde, so musste die EU-Kommission auf Grund der Vielzahl der Kritiken noch einmal nachbessern.

Dies ist angeblich nun geschehen, auch wenn ein Entwurf bisher nur dem Artikel-31-Ausschuss vorliegt. Ob die wesentlichen Kritikpunkte, wie die massenhafte Speicherung und Überwachung der Daten durch US-Dienste, nun hinreichend geklärt sind, wird sich zeigen.

Für Unternehmen, die Daten in die USA übermitteln, sind dies spannende Zeiten, da die ersten Bußgelder wegen unzulässiger Datenübermittlugn in die USA bereits verhängt wurden.

EU-Kommission zögert beim Privacy Shield

25. Mai 2016

Der Nachfolger des Safe Harbor Abkommens, das EU-US Privacy Shield, hat von dem zuständigen Ausschluss der EU-Kommission nicht die erforderliche Angemessenheit bescheinigt bekommen.

Die Entscheidung über die Angemessenheit des Privacy Shields ist ein EU-interner Schritt im Gesetzgebungsverfahren des transatlantischen Abkommens. Mit der Bescheinigung der Angemessenheit soll erreicht werden, dass personenbezogene Daten von Europäern in den USA mit einem ausreichenden Schutzniveau verarbeitet und gespeichert werden. Die Ausschussmitglieder sehen jedoch noch Nachbesserungsbedarf. Insbesondere durch die umfassende Datenüberwachung der NSA wird in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig stark eingegriffen.

Das EU-US Privacy Shield, welches als den Datentransfern zwischen der EU und den USA regeln und legitimieren soll, wurde von Anfang an von Datenschützern stark kritisiert.

Nachdem nun die Angemessenheitsentscheidung nicht erteilt wurde, zeichnet sich einmal mehr ab, dass auch das EU-US Privacy Shield von dem EuGH überprüft werden wird.

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