Privacy Shield in Kraft
Wie die EU-Kommission mitteilte, ist nun das neue Privacy Shield (EU-US-Datenschutzschild) in Kraft. Nach dem monatelangen Hin-und-Her gaben die US-Staatssekretärin Penny Pritzker und die EU-Kommissarin Vera Jourova nun den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission sowie den Rahmen des Datenschutzschildes bekannt.
Diejenigen US-Unternehmen, die an dem Datenschutzschild teilnehmen möchten, müssen bestimmte Regeln zum Schutzniveau der Datenverarbeitung einhalten und können sich in eine entsprechende Liste beim US-Handelsministerium eintragen lassen. Die Liste soll regelmäßig überprüft und aktualisiert weden.
Die USA haben der EU zugesichert, dass der Datenzugriff von Behörden auf Gründe der Strafverfolgung oder der nationalen Sicherheit beschränkt und nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen gestattet sei.
Von dem Datenschutzschild sollen nicht nur die Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks profitieren, sondern auch die EU-Bürger. Für sie soll es mehr Beschwerde- und Auskunftsrechte direkt in den USA geben. Hierfür wird die Kommission voraussichtlich im August einen kurzen Leitfaden für Bürger zur Erläuterung der Rechtsbehelfe veröffentlichen.
Nach der Einigung haben US-Unternehmen aktuell nun Gelegenheit, den Rahmen zu überprüfen und Anpassungen zur Einhaltung der Regeln in ihrem Unternehmen vorzunehmen. Ab dem 1. August können sie sich dann eine entsprechende Bescheinigung vom US-Handelsministerium ausstellen lassen.
Dass die Vorstellungen in Sachen Datenschutz von USA und EU mitunter weit auseinander gehen, war allen Beteiligten klar. Der nun vorliegende Angemessenheitsbeschluss ist jedoch ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit für alle EU-Unternehmen, die Daten mit US-Unternehmen austauschen und für die seit dem Wegfall von Safe-Harbour Ende 2015 große Unsicherheit herrschte.