Schlagwort: Ronellenfitsch

HessDSB: Wir haben auch einen Datenschutz für Krisenzeiten!

24. März 2016

Der Hessische Datenschutzbeauftragte (HessDSB) Ronellenfitsch ist gegen eine Lockerung des Datenschutzes als Konsequenz aus den Terroranschlägen von Brüssel. Er wies Medienberichten zufolge die Vorwürfe scharf zurück, der Datenschutz erschwere die Terroristenfahndung. „Der Datenschutz ist überhaupt kein Hinderungsgrund. Er wird bei Ermittlungspannen immer nur vorgeschoben“, so Ronellenfitsch.

„Wir haben nicht nur einen Schönwetter-Datenschutz, sondern auch einen Datenschutz für Krisenzeiten“, betonte Ronellenfitsch. Bundesinnenminister de Maizière habe Unrecht, wenn er dem Datenschutz die Schuld für Defizite bei der Terrorbekämpfung zuweise. Der Bundesinnenminister hatte nach den Anschlägen von Brüssel gesagt, ein Austausch von sicherheitsrelevanten Daten in Europa sei bislang vor allem auch durch Datenschutzhindernisse verhindert worden.

Datenschutz Hessen: Big Brother in der eigenen Nachbarschaft

14. April 2014

Der hessische Datenschutzbeauftragte Ronellenfitsch hat den Zuwachs des Einsatzes von Überwachungstechnologie, insb. im privaten Bereich in Form von Videokameras und Drohnen, nicht nur im Rahmen seines  jüngst vorgestellten Tätigkeitsbericht festgestellt, sondern auch kritisiert.   Die Videoüberwachung erfasse mittlerweile alle Lebensbereiche. Heute sei der „Big Brother“ aus George Orwells Roman „1984“ allgegenwärtig und begegne einem immer öfter in der eigenen Nachbarschaft.„Mir geht es nicht um die Videos und Drohnen“, so Ronellenfitsch. „Mir geht es um die Mentalität– diese penetrante Neugier.“

Betroffen von Videoüberwachung seien Bäckereien, Friseursalons, Sauna- und Umkleidebereiche, Stadthallen, denkmalgeschützte Einrichtungen und sogar der hessische Wald. Auch vor Schulen und Kindergärten würden die Kameras nicht haltmachen. Anders als im Bundesdatenschutzgesetz fehle im Hessischen Datenschutzgesetz eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen zur Ausübung ihres Hausrechts. Eine Ausnahme würden hier nur besonders gefährdete öffentliche Einrichtungen bilden. Hier sieht Ronellenfitsch den Gesetzgeber in der Pflicht.